Schutz einlagen 3 2013

Frankfurt 31.03.2013 –– Das Drama um die Ersparnisse auf zyprischen Konten führt auch deutschen Anlegern eine oft vergessene Tatsache vor Augen: Sparer, die ihr Geld auf einem Bankkonto einzahlen, gewähren dem Geldinstitut Kredit. Damit wird die Bank zum Schuldner, der Sparer zum Gläubiger. Das kann mit erheblichen Risiken verbunden sein, wie jetzt das Beispiel Zypern zeigt: Fällt der Schuldner aus, sind Verluste für die Sparer nicht auszuschließen.

Vor Kurzem rief die Frankfurter Allgemeine Zeitung ihren in Finanzfragen gewöhnlich nicht unerfahrenen Lesern in Erinnerung: „Kontoinhaber gewähren mit ihren Guthaben Kredit“. In der Tat unterscheidet sich eine Einlage grundlegend von einer Verwahrung: Während der Kunde bei der Verwahrung der Bank sein Eigentum – etwa Goldmünzen oder Wertpapiere – überlässt und meist eine Gebühr für diese Dienstleistung zahlt, verändert sich bei der Einlage sein Rechtsstatus: Er wird zum Gläubiger der Bank, die mit seinem Geld „arbeitet“, in dem sie die Einlage etwa als Ratenkredit verleiht. Für den zeitweisen Verzicht auf die Nutzung seines Geldes zahlt die Bank dem Gläubiger-Sparer einen Zins.

Sparer haften für Geschäftspolitik

In Zypern wurde mehr als deutlich, dass solche Geschäfte nicht ohne Risiko sind. Nach dem anfänglichen Debakel um eine Beteiligung der Kleinsparer stehen Anleger, die Guthaben von über 100.000 Euro bei einer Bank haben, nun in der Haftung. Aus Sicht der Steuerzahler ist der Entschluss, neben den Aktionären nun – mit Ausnahme der Kleinanleger – auch die Gläubiger haften zu lassen, zu begrüßen. Schließlich war es bislang vorrangig die Öffentliche Hand, die für die verfehlte Geschäftspolitik der Institute in die Bresche springen durfte.

Konzentration auf eine Bank ist risikoreich

Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Überlegungen für Anleger hierzulande? Hier ist zu unterscheiden: Wer mehr als 100.000 Euro bei Banken anzulegen hat, kann sich entweder auf die zusätzlichen Sicherungssysteme verlassen, und sein Geld einer einzigen Bank anvertrauen. Oder er kann, falls das Institut keinem solchen erweiterten Sicherungssystem angeschlossen ist oder ihm eine solche Eine-Bank-Politik als riskant erscheint, das Geld auf mehrere Häuser verteilen.

Gesetzliche Sicherung greift pro Kunde und Bank

Wir bei der FMH-Finanzberatung raten zu der zweiten Strategie, da sich Risiken auf diese Weise bequem reduzieren lassen. So greift die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro nicht pro Anleger, sondern pro Anleger und Bank. Das bedeutet: Wer Einlagen von 250.000 Euro auf (mindestens) drei Banken so verteilt, dass nirgends mehr als 100.000 Euro angelegt sind, dessen Geld ist im Fall der Fälle zu 100 Prozent durch die EU-weite Sicherung gedeckt. Diese Sicherheit besteht auch nach den Querelen in Zypern weiterhin. Weiterer Vorteil: Etliche Banken, die attraktive Zinsen oberhalb des dürftigen Sparkassen-Niveaus zahlen, gehören keinem zusätzlichen Sicherungssystem an. Wer sein Geld nur bei einer einzigen Bank anlegen will, muss auf viele dieser Angebote verzichten.

Auch bei kleineren Beträgen ist Streuung sinnvoll

Heißt dies im Umkehrschluss, dass Sparer, die weniger als 100.000 Euro einzulegen haben, sich mit nur einer Bank begnügen sollten? Nicht unbedingt, denn auch sie können das Anlagerisiko durch Streuung auf zwei oder drei Häuser verringern. Sollte es tatsächlich zur Pleite einer hier tätigen Bank kommen, haben Sparer mit Konten bei mehreren Häusern duchgängig Zugriff auf einen (Gut-)Teil ihres Geldes. Anleger, die nur bei einer Bank Kunde sind, müssen bis zu 30 Tage warten, bis sie ihr Geld wiedersehen – wer zu Hause kein Bargeld bunkert, dürfte es dann schwer haben.

Autor: Max Herbst, Inhaber der FMH-Finanzberatung

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