Frankfurt 23.07.2010 –– Die Medien begrüßen die neue Verbraucherkredit-Richtlinie (VKR) fast einhellig. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass Kreditkunden nun bessere Rechte gegenüber den Banken hätten. Doch das stimmt so nicht, denn es gibt einige Fallstricke für Kunden und etliche Ausweich-Optionen für Banken. Die FMH-Finanzberatung zeigt in einer Serie auf, warum die Richtlinie zu wünschen übrig lässt. Der vierte und letzte Teil beschäftigt sich mit der Pflicht für Baugeld-Vermittler, ihre Provisionen offenzulegen, um für mehr Transparenz zu sorgen.

Mit dieser Vorgabe unterstellt der Gesetzgeber, dass ein Baugeld-Vermittler seine Kunden zu jener Bank schickt, die ihm die höchsten Provisionen zahlt. Der FMH-Finanzberatung ist ebenfalls bekannt, dass einige kleinere Vermittler sich nicht mit einem Prozent Provision zufrieden geben und von der Bank bis zu drei Prozent beanspruchen. Weil diese Vermittler sich nicht trauen, dem Kunden zu sagen, welchen Wert ihre Dienstleistung hat, erwarten sie, dass die Kompensation in Form höherer Zinsen im Darlehensvertrag versteckt wird.

In diesem Fall weiß der Kunde nicht, wie hoch die Provision des Vermittlers ausfällt – „die Pflicht zur Offenlegung schafft daher in gewissem Maß mehr Transparenz”, sagt FMH-Inhaber Max Herbst. Nach Recherche der FMH-Finanzberatung begrenzen einige Banken die Provision auf 0,7 Prozent; einige gewähren bis zu drei Prozent. Die übliche Provisionshöhe schwanke zwischen 0,75 und 1,25 Prozent.

Weitere Provisionen werden nicht offengelegt

Darüber hinaus fällt Herbsts Urteil zur Offenlegung der Provisionen nicht gerade wohlwollend aus – es sei eher gut gemeint als gut gemacht. Wer wolle, dass Provisionen offengelegt werden, müsse konsequent sein. Doch genau daran hapert es: „Die Bank muss nur die Provision des Vermittlers offenbaren, nicht aber die Provisionen in den Strukturen darüber”, so Herbst. Ein Beispiel illustriert dies: „Der Vermittler bekommt vielleicht 500 Euro, aber das Unternehmen, für das er arbeitet, erhält 750 Euro und das Unternehmen, das den Antrag bei der Bank über eine Plattform einreicht, kassiert auch 250 Euro und bekommt zum Jahresende wegen des erzielten Volumens weitere 500 Euro. Dem Kunden werden aber nur die ersten 500 Euro des Vermittlers als Provision genannt”, kritisiert der Zinsexperte.

Kunden erliegen zwangsläufig einem Irrglauben

Gleichwohl denke der Kunde, es handele sich um ein günstiges Angebot, weil der Vermittler wenig Provision kassiert. Aus dem Blick gerät, dass den Vermittler von der Firmenstruktur darüber Druck erhalten, damit dieses Bankangebot angeboten wird, weil noch Umsätze für den Bonus am Jahresende benötigt werden. Für Herbst ist das Fazit klar: „Der Gesetzgeber hat mit der Pflicht zur Offenlegung der Provisionen etwas verordnet, was halbe Informationen als vollständig erscheinen lässt. Unter dem Deckmäntelchen der Transparenz wuchert damit letztlich die Desinformation. Hinzu kommt, dass ein Banker, der das Darlehen an eine Hypothekenbank weiterreicht, auch Provisionen erhält aber anders als Vermittler keinerlei Provisionen offenlegen muss.”

Angabe des Barwerts würde helfen

Um Transparenz zu schaffen, müssten den Kunden tatsächlich vergleichbare Angebote vorgelegt werden. Dazu wären verbindliche Angaben über den Auszahlungsbetrag, die Nebenkosten (Bereitstellungszinsen, Abschlusskosten für Bausparverträge etc.), die monatlichen Raten und die Restschuld am Ende der Zinsbindung erforderlich. „Wenn auf Grundlage dieser Angaben der Barwert der Zahlungen auszuweisen wäre, könnten die Kunden daran ablesen, welches Angebot das bessere ist. Dies hätte den Vergleich tatsächlich erleichtert”, so Herbst.

Übrigens: Um eine Vergleichbarkeit der Angebote im FMH-Zinsvergleich zu gewährleisten, verlangt die FMH-Finanzberatung seit Jahren, dass alle Vermittler Provisionen in die Zinsen einarbeiten, seit dem 11. Juni 2010, dem Start der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sind dies pauschal ein Prozent.

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