Kreditnehmer zahlen immer
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Frankfurt 07.11.2015 –– Verbraucherverbände fordern seit Jahren, die Vorfälligkeitsentschädigung für Baudarlehen abzuschaffen oder zu deckeln. Jetzt befasst sich der Gesetzgeber damit. Doch wenn eine solche Reform kommt, müssten alle Kreditnehmer dafür bezahlen.

Über die Vorfälligkeitsentschädigung kursieren einige Unklarheiten. Fakt ist, dass sie nur Kreditnehmer betrifft, die ihr Baudarlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung kündigen – mit einer Ausnahme: Wer ein Darlehen mit einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren aufgenommen hat, kann den Kredit zehn Jahre nach dessen kompletter Auszahlung ganz oder teilweise kostenfrei kündigen. Paragraf 489 BGB sieht dafür eine sechsmonatige Kündigungsfrist vor. Das bedeutet: Beträgt die Zinsbindung 15 Jahre und mehr, ist die Vorfälligkeitsentschädigung nur dann zu zahlen, wenn der Kredit vor Ablauf von zehn Jahren gekündigt wird. Wer später kündigt, zahlt nichts.

Rechtsprechung erlaubt bis zu 100 Prozent Aufschlag

Warum also ist die Strafgebühr den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge? Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist daran nicht ganz unschuldig – aus zwei Gründen. Erstens hat der BGH in mehreren Urteilen geregelt, dass die Hausbank eine vorzeitige Kündigung des Darlehens nur akzeptieren muss, wenn das beliehene Objekt verkauft wird oder eine fremde Bank eine von ihr abgelehnte Nachfinanzierung machen würde, sofern diese das bisherige Grundschulddarlehen übernehmen kann. Die Bank muss in diesen beiden Fällen die Kündigung annehmen, darf dann aber laut BGH eine Entschädigungszahlung einfordern, die analog der BGH-Vorgaben errechnet werden muss. Will der Kreditnehmer indes nur billiger finanzieren, kann die Bank den Kündigungswunsch ablehnen oder bis zu 100 Prozent mehr verlangen, als die Berechnungsvorgaben des BGH es vorsehen.

Berechnungsvorgaben sind schwer verständlich

Zweitens kritisieren die Verbraucherschützer die Berechnungsvorgaben des BGH. Denn aus Sicht des Kreditnehmers ist es schwer verständlich, dass die Bank so kalkulieren darf, als ob sie das zurückgezahlte Geld in sehr gering verzinste Hypotheken-Pfandbriefe anlegen würde. Gleichwohl ist diese Vorgabe der BGH-Urteile (XI ZR 267/96 vom 01.07.1997, XI ZR 27/00 vom 07.11.2000, XI ZR 285/03 vom 30.11.2004) finanzmathematisch logisch aufgebaut – anders als die unklaren Vorgaben zu der Frage, auf welcher Grundlage die Kreditgeber die Kostenersparnis bezüglich Risikovorsorge und Verwaltungskosten zu berechnen haben. Wir haben uns in unserem kostenfreien Vorfälligkeitsrechner für durchschnittliche Faktoren entschieden.

Zinsen für langfristige Kredite könnten spürbar steigen

In Sachen Vorfälligkeitsentschädigung ist also nicht alles gut geregelt; es gibt durchaus Verbesserungsbedarf. Gleichwohl würde eine Abschaffung dieser Strafgebühr für die vorzeitige Kündigung des Baudarlehens, wie sie Verbraucherschützer teilweise fordern, den meisten Kreditnehmern mehr schaden als nutzen. Denn: Wenn die Banken während der geplanten Zinsbindung mit fallenden Zinsen rechnen, müssten sie hohe Zinsaufschläge verlangen, um die vermutlich vielen Kündigungen in der kommenden Niedrigzinsphase auszugleichen. Dabei ist unterstellt, dass die Kunden ohne Angabe von Gründen entweder komplett oder mit Deckelung vorzeitig kostenfrei kündigen können. Im Gegenzug würden in einer Hochzinsphase verstärkt variable Darlehen angeboten, was nicht schlecht sein muss, aber mit dem Restrisiko verbunden ist, dass die Zinsen doch nicht sinken. In jedem dieser Fälle würden auch die Kreditnehmer leiden, die nie vorhatten, vorzeitig zu kündigen.

Individuelle Angebote für „Aussteiger“ sind sinnvoll

Derzeit kommt das kostengünstigste Angebot, vorzeitig aus einem laufenden Vertrag auszusteigen, von Allianz Leben. Sie verlangt einen Zinsaufschlag von nur 0,03 Prozentpunkten, damit man den Vertrag bei Tod, schwerer Krankheit oder Umzug wegen eines Arbeitsplatzwechsels vorzeitig kündigen kann – unseres Erachtens eine vernünftige Sache. Andere Kreditgeber wie Hannoversche, Gladbacher Bank, Swiss Life und Münchener Hyp bieten Kunden nach drei Jahren Laufzeit eine vorzeitige kostenfreie Vertragskündigung an, ohne dass diese Gründe nennen müssen. Im Gegenzug verteuert sich der Zinssatz um 0,25 bzw. 0,30 Prozentpunkte, die Commerzbank will sogar 0,63 Prozent mehr. Dass diese teureren Angebote selten genutzt werden, ist ein klares Indiz: Mit der Abschaffung der Vorfälligkeitsentschädigung würden die Verbraucherschützer vielen Kreditnehmern einen Bärendienst erweisen.

Für Testzwecke können hier alle Rechner aufgerufen werden. Wird auf der richtigen Seite dann nicht mehr angezeigt.
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