Bearbeitungsgebuehren ratenkredit

Frankfurt 20.05.2013 –– Wer derzeit einen Ratenkredit beantragen will, ist im Vergleich zu früher besser dran. Denn nicht nur die Zinsen sind gesunken. Fast alle Banken haben nach einer aktuellen Auswertung der FMH-Finanzberatung die Bearbeitungsgebühr gestrichen. Damit wird dieses Entgelt bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung nicht mehr einbehalten.

Vor wenigen Jahren bewegten sich Banken in Sachen Bearbeitungsgebühr im Schneckentempo: So verlangten im April 2010 insgesamt 35 Institute ein Entgelt in Höhe von einem bis 3,5 Prozent, während 23 Banken darauf verzichteten. Im April 2011 wollten 36 Banken die Gebühr kassieren, 28 vergaben Ratenkredite ohne Entgelt. Vor einem Jahr kippte dann das Verhältnis: Nur 19 Banken bestanden noch auf Bezahlung, während 43 Institute darauf verzichteten. In diesem Frühjahr nun haben auch die hartnäckigen Kandidaten in der FMH-Ratenkreditliste ihre Bearbeitungsgebühr gestrichen – mit Ausnahme der Targobank, die bei einer Kreditbeantragung in der Filiale bei Laufzeiten ab 24 Monaten weiterhin eine Gebühr verlangt.

Ratenkredite werden durch Strategiewechsel nicht günstiger

Aus Sicht der Kunden war die Bearbeitungsgebühr vor allem bei vorzeitiger Kreditrückzahlung ein großes Ärgernis. Denn die bei Vertragsabschluss einbehaltene Gebühr wurde nicht einmal anteilig erstattet. Dies ändert sich nun zum Vorteil der Kunden, die nur die Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent bezahlen müssen. Eine Illusion wäre es jedoch zu glauben, dass Ratenkredite durch die neue Strategie der Banken günstiger würden. Dies ist nicht der Fall, denn im maßgeblichen Effektivzinssatz werden schon immer sämtliche Kreditkosten berücksichtigt – ob sie nun eigens als „Bearbeitungsgebühr“ bezeichnet werden oder nicht.

Banken befürchteten wohl Nachteile durch Gebühr

Die Banken waren massiv in die Kritik geraten, nachdem acht Oberlandesgerichte das Entgelt für unzulässig erklärt hatten. Ein abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofs stand jedoch noch aus und wurde von der Finanzbranche bewusst vermieden. Der aktuelle Strategiewechsel hat vermutlich mit Nachteilen zu tun, die entstehen, wenn immer mehr Kunden die Rückerstattung verlangen. Wäre das Entgelt durch ein höchstrichterliches Urteil oder die Entscheidung eines einzelnen Gerichts gekippt worden, hätten die betreffenden Banken ihren Kunden die Bearbeitungsgebühr erstatten müssen. Im Nachhinein wäre ihnen dann nur ein sehr niedriger Zinssatz geblieben. Institute, die das Entgelt nicht eigens ausgewiesen haben, sondern in den Sollzins eingearbeitet haben, sind von diesen Urteilen nicht betroffen.

Altkunden müssen weiter hoffen

Kunden, deren Altverträge eine Bearbeitungsgebühr enthalten, profitieren vom Strategiewechsel der Banken nicht. Sie müssen weiter auf das Entgegenkommen der Bank hoffen oder einen Anwalt einschalten. Angesichts der jüngsten Entwicklung sind ihre Erfolgsaussichten für einen Rechtsstreit zwar gut, doch der Aufwand ist nicht zu unterschätzen.

Autor: Max Herbst, Inhaber der FMH-Finanzberatung

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