Ladebalken 2016 2017
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Frankfurt 29.12.2016 –– 2016 hat Entwicklungen mit sich gebracht, die viele nicht für möglich gehalten hätten – erfreuliche bei den Krediten, weniger erfreuliche bei den Anlagen. Zudem hat der Gesetzgeber die Kreditvergabe unnötig erschwert.

Auf der einen Seite sind die Anlagezinsen trotz bereits erreichter Tiefststände erneut gesunken. Tagesgeld hat sich laut unserem FMH-IndeX von 0,35 auf 0,20 Prozent verbilligt; Festgeld für zwei Jahre ging von 0,52 auf 0,36 Prozent zurück – und das bei einer Inflationsrate von durchschnittlich 0,41 Prozent übers Jahr. Das bedeutet, dass die Kaufkraft der Ersparnisse 2016 stagnierte oder gar leicht zurückging. Diese Tendenz verstärkt sich, weil immer mehr Banken den Anlegern für deren Ersparnisse null Prozent oder nahe null Prozent „bieten“. Selbst für Festgeld von zwei Jahren zahlen fünf von 105 Banken in der FMH-Datenbank nur noch 0,01 Prozent.

Hypothekenzinsen erreichen neue Tiefs

Auf der anderen Seite haben Kreditkunden vom weiteren Rückgang der Zinsen profitiert. Die Zinsen für Ratenkredite mit einer Laufzeit von 36 Monaten sind laut FMH-Index von 4,97 auf 4,70 Prozent gesunken, bei 60 Monaten Laufzeit immerhin von 5,35 auf 5,00 Prozent. Auch die Kosten für eine Baufinanzierung gingen zurück – bei einer Zinsbindung von zehn Jahren von 1,59 auf 1,03 Prozent im Oktober. Aktuell liegen sie bei 1,35 Prozent. Darlehen mit einer Zinsbindung von 20 Jahren kamen zum günstigsten Zeitpunkt auf atemberaubend günstige 1,71 Prozent; derzeit sind es im Durchschnitt 2,07 Prozent.

Baufinanzierung: Staat schadet Familien und Rentnern

Allerdings hat die neue Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie, die zum 21. März in Kraft getreten ist, Banken und Kunden das Leben sehr erschwert. Für viele Finanzierungsrisiken muss nach dem Willen des Gesetzgebers seitdem die Bank haften – etwa dann, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht mehr so nachkommen kann, wie er es möchte. Folglich lehnen die Banken Kreditanfragen ab, bei denen sie eventuell in die Haftung genommen werden könnten. Betroffen sind überwiegend junge Familien und Rentner. Unterm Strich hat der Gesetzgeber, der mit seiner Richtlinie den Verbraucherschutz stärken wollte, viele Verbraucher von der Finanzierung abgeschnitten und so deren Traum von den eigenen vier Wänden untergraben – auch wenn er jüngst etwas zurückruderte.

Filialbanken bitten Girokunden zur Kasse

Derweil haben sich einzelne Geschäftsbanken sowie viele Sparkassen und Volksbanken kreativ neue Einnahmequellen erschlossen. Bekanntermaßen stöhnen etliche Banken, weil die niedrigen Zinsen ihnen das Zinsdifferenz-Geschäft erschweren. Nur wenige Häuser trauen sich, normalsterblichen Sparern eine „Aufbewahrungsgebühr“ – auch Straf- oder Minuszinsen genannt – abzuknöpfen. Um die geringere Zinsmarge auszugleichen, bitten nun fast alle Filialbanken Girokonto-Kunden zur Kasse, indem sie dafür die Bedingungen verschlechtert haben. Da der Gesetzgeber aber gleichzeitig den Wechsel der Bank für Girokunden erleichtert hat, freuen sich die Direktbanken: Sie warten, bis die Filialbanken ihnen die Girokunden als Schlüsselkunden in die Arme treiben.

FMH entwickelt Rechner und Tools weiter

Marktveränderungen gehen natürlich auch an der FMH-Finanzberatung nicht vorbei. Wir haben 2016 unseren Hypothekenvergleich bezüglich der KfW-Darlehen stark erweitert. Zudem wurden die Informationen beim Tages- und Festgeldvergleich sowie beim Girovergleich um einige Informationen ergänzt. Im kommenden Jahr 2017 wollen wir den Nutzern der FMH-Zinsvergleiche noch mehr Zusatzinformationen liefern, unsere Finanzrechner weiter entwickeln und die Zinsentwicklung noch anschaulicher gestalten.

Für Testzwecke können hier alle Rechner aufgerufen werden. Wird auf der richtigen Seite dann nicht mehr angezeigt.
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