Förderung: Nicht mehr so üppig, aber immer noch vorhanden.

Serie zur optimalen Baufinanzierung, Teil 9

Förderung: Nicht mehr so üppig, aber immer noch vorhanden.

Frankfurt 07.11.2011 –– Noch vor einigen Jahren bildete die staatliche Förderung einen verlässlichen und gar nicht so kleinen Baustein für die Finanzierung der eigenen vier Wände. Inzwischen haben Häuslebauer und Immobilienkäufer nicht mehr so viele Optionen, die öffentliche Hand an ihrem Vorhaben zu beteiligen. Lesen Sie in Folge 9 der Serie „Auf dem Weg zur besten Baufinanzierung", wie sich die Förderung entwickelt hat und welche Modelle jetzt noch in Anspruch genommen werden können.

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  • Förderung: Nicht mehr so üppig, aber immer noch vorhanden.
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Was waren das für Zeiten, als private Bauherren noch der Paragraf 7b Einkommensteuergesetz (EStG) und die Möglichkeit, Darlehenskosten bereits vor dem Einzug steuerlich geltend zu machen, offenstanden. Paragraf 7b erlaubte bei Ein- und Zweifamilien-Häusern sowie Eigentumswohnungen, die zu mehr als zwei Dritteln für Wohnzwecke genutzt wurden, in den ersten acht Jahren insgesamt bis zu 40 Prozent der Herstellungskosten steuerlich geltend zu machen. Diese Option der erhöhten Absetzung für Abnutzung (AfA) strich der Gesetzgeber jedoch zum 1. Januar 1987. Anschließend wurde auf den Paragrafen 10e EStG umgestellt. Dabei konnten bis zu 50 Prozent des Grundstückswertes sowie jährlich bis zu sechs Prozent der Anschaffungskosten steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese 10e-Förderung wurde 1996 durch die Eigenheimzulage abgelöst.

Mit Disagio etliches an Steuern gespart

Darüber hinaus hatten Selbstnutzer von Immobilien bis Ende 1998 die Chance, das Disagio auf ihren Kredit steuerlich geltend zu machen. Dabei bekommt der Darlehensnehmer den Kreditbetrag mit einem Abschlag (Disagio) ausbezahlt; verzinst wird aber der komplette auf dem Papier stehende Darlehenssumme. Faktisch konnte man damit einen Teil der Kreditsumme – oft zwischen fünf und zehn Prozent – sofort steuerlich machen, wenn das Disagio vor Bezug des Eigenheims einbehalten wurde. Diese Möglichkeit wurde 1999 abgeschafft und gilt seither nur noch für Objekte, die vermietet werden sollen.

Eigenheimzulage überdauerte zehn Jahre

Als Ersatz wurde 1996 die Eigenheim- und Kinderzulage eingeführt, die abhängig vom Einkommen die Anschaffung eigengenutzter Immobilien für einen Zeitraum von acht Jahren förderte. Für Wohnungen und Häuser, die vor 2004 angeschafft oder hergestellt wurden, betrug die Eigenheimzulage jährlich fünf Prozent der Herstellungskosten mit einer Obergrenze von 2.556 Euro für Neubauten. Zudem zahlte der Staat weitere 767 Euro für jedes Kind. Als man bemerkte, dass sich die Eigenheimzulage zu einer der größten Subvention in Deutschland entwickelt hatte, wurde sie zunächst deutlich reduziert und zum 1. Januar 2006 schließlich ganz abgeschafft.

Lange Tradition: die Wohnungsbauprämie

Noch immer zur Verfügung steht die älteste Art der Eigenheimförderung: das Wohnungsbau-Prämiengesetz von 1952, das innerhalb von knapp 60 Jahren einige Mal den veränderten Bedingungen angepasst wurde. Seit dem 1. Januar 2009 bekommen Bausparer, die älter als 25 Jahre sind, die Wohnungsbauprämie bei Neuabschlüssen nur noch dann gutgeschrieben, wenn der Bausparvertrag zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird. Das anrechenbare Jahres-Einkommen darf bei einem Ledigen maximal 25.600 Euro, bei Verheirateten max. 51.200 Euro betragen.

Eher für Niedrig- und Durchschnittsverdiener geeignet

Gefördert werden 8,8 Prozent des maximalen Sparbetrags von 512 Euro beziehungsweise 1024 Euro in der Anspar- oder Darlehensphase eines Bausparvertrages. Die Wohnungsbauprämie beläuft sich folglich höchstens auf 45 beziehungsweise 90 Euro pro Jahr. Leider können etliche Bauherren diese Förderung wegen der niedrigen Einkommensgrenze nicht in Anspruch nehmen. Im Gegenzug profitieren eher Bauherren mit durchschnittlichem Einkommen von diesem traditionsstarken Fördermodell.

Lesen Sie in Teil 10 der Serie „Auf dem Weg zur besten Baufinanzierung“, was die Wohn-Riester-Förderung bringt und welche Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Sie nutzen können.

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