ein Kunde, der bei seinem Ratenkreditvertrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, diese innerhalb von vier Wochen kostenfrei kündigen kann, wenn sie keine Pflichtversicherung darstellte und auch nicht im Effektivzins eingearbeitet wurde. Es handelt sich beim Ratenkredit und der Restschuldversicherung fast immer um zwei getrennte Verträge – auch mit unterschiedlich langen Widerspruchsfristen.