im Grundbuch nicht die tatsächlichen Zinsen eingetragen werden, sondern ein Zinssatz von 15 bis 20 Prozent? Die hohen Grundschuldzinsen führen nicht zu einer Übersicherung, denn sie gelten nur im Falle einer Verwertung der belasteten Immobilie und dann auch nur, wenn die Summe der Forderungen den Grundschuldbetrag übersteigt. Grundschuldzinsen sind eine zusätzliche Sicherheit und keine Forderung.