Investmentfonds grundsätzlich nicht zu den mündelsicheren Anlageformen entsprechend dem BGB (§ 1807)zählen. Trotzdem wurden laut des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) bereits zahlreiche Fonds (Stand Dez. 2012 insgesamt 200) in Einzelfällen von Vormundschaftsgerichten für die Anlage von Mündelgeldern zugelassen.