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Rechnet meine Bank richtig? Diese Frage stellen sich viele Immobilienbesitzer, die ihren Darlehensvertrag vorzeitig kündigen und ihrer Bank deswegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Meist geht es um Tausende, wenn nicht gar Zehntausende von Euro. Nutzer unserer Website können mit dem kostenlosen Rechner „Vorfälligkeitsentschädigung“ der FMH- Finanzberatung nun selbst rechnen oder zuverlässig nachprüfen, ob die Kalkulation ihrer Bank korrekt ist.
Nach Erfahrungen der FMH-Finanzberatung sind die meisten Berechnungen der Banken korrekt, aber eben nicht alle. Das bedeutet, dass sich im Grunde kein Kunde hundertprozentig darauf verlassen kann, dass seine Bank richtig gerechnet hat. Um diese Unsicherheit zu beseitigen, haben wir unseren Rechner für die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) nun auf unsere Website gestellt.
Mit dem neuen Tool kann jeder Nutzer innerhalb weniger Minuten und ohne Vorkenntnisse absolut zuverlässig feststellen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei ihm konkret ausfällt. Die einzigen Voraussetzungen sind der Griff zum Darlehensordner und die Eingabe der geforderten Daten. Anders als etwa bei Verbraucherzentralen müssen Sie für die Dienstleistung der FMH-Finanzberatung weder einen Termin vereinbaren noch müssen Sie einen zweistelligen Betrag dafür entrichten.
Und so kommen sie schnell zu einem verlässlichen Ergebnis: Klicken Sie zunächst an, um welche Darlehensart es sich handelt – bei Hypothekenkrediten ist dies meist ein Annuitätendarlehen, weshalb dies bereits voreingestellt ist. Geben Sie dann den Beginn ihres Darlehensvertrages sowie das Ende der Sollzinsbindung ein. Danach ergänzen Sie die Restschuld, den Sollzinssatz, die Ratenhöhe, den geplanten Kündigungstermin sowie eventuelle Sondertilgungen. Im Anschluss wählen Sie, ob der Darlehensverlauf jährlich oder entsprechend den Ratenzahlungen dargestellt werden soll.
Nach dem Klicken auf den „Berechnen“-Button wird der sogenannte Zinsverschlechterungsschaden angezeigt, der der Bank durch die Kündigung entsteht. Diesem stehen die gesunkenen Kosten durch das Wegfallen des Kreditrisikos und der Verwaltungskosten entgegen; die Bank verlangt für die Bearbeitung der Kündigung aber ein Entgelt, das zum Schaden durch die Zinsverschlechterung addiert werden muss. Im obigen Beispiel beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung fast 9.500 Euro.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat rund um die Vorfälligkeitsentschädigung bereits etliche Urteile gefällt, die allesamt in der Konzeption unseres Rechners berücksichtigt werden. Das Gericht hat auch entschieden, was passiert, wenn ein Immobilienbesitzer seinen Hypothekenkredit vorzeitig kündigen will, weil er von niedrigeren Zinsen profitieren möchte. In diesem Fall ist die Bank berechtigt, die Vertragsauflösung abzulehnen. Alternativ darf sie das sonst übliche Entschädigungsentgelt, das beim Objektverkauf zu zahlen ist, sogar um bis zu 100 Prozent verteuern. Nach Auswertung vieler Ablöse-Berechnungen durch die FMH-Finanzberatung machen dies die Banken jedoch extrem selten, sondern sie lehnen die Anfrage entweder ab oder bieten dem Kunden ein Forward-Darlehen an, was oft die bessere Variante ist.
Beim Rechner „Vorfälligkeitsentschädigung“ können Sie wählen zwischen Darlehensverträgen mit normaler Tilgungsvereinbarung („Annuitätendarlehen“) und Verträgen, die später mit einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag abgelöst werden („Darlehen ohne Tilgung“). Des weiteren können Sie Ratenkredite berechnen, die nicht grundbuchlich gesichert sind. Für diese nicht über das Grundbuch abgesicherten Darlehensverträge gelten klare gesetzliche Vorgaben.
Autor: Max Herbst, Inhaber der FMH-Finanzberatung
Es geht um Tausende, vielleicht Zehntausende von Euro: Sie wollen Ihren Darlehensvertrag vorzeitig kündigen und erfahren, ob sich das lohnt.
Es werden alle BGH-Urteile berücksichtigt, auch die korrekten, von einem BGH-Urteil vorgeschriebenen Anlagezinsen werden automatisch und tagesaktuell in die Berechnung eingearbeitet. Kurz: Sie können sich auf das Ergebnis verlassen.
Innerhalb weniger Minuten und ohne Vorkenntnisse können Sie absolut zuverlässig feststellen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) in Ihrem Fall konkret ausfällt.
Was Sie für die Berechnung zur Hand haben sollten: Ihren Darlehensvertrag sowie einen Darlehenskontostand. Der muss nicht aktuell sein.
Wählen Sie nun aus, um welche Darlehensart es sich handelt – bei Hypothekendarlehen ist das meist ein Annuitätendarlehen. Das sind Darlehensverträge mit normaler Tilgungsvereinbarung.
Sie können allerdings auch „Darlehen ohne Tilgung“ auswählen, für Verträge, die später mit einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag abgelöst werden. Oder „Ratenkredite ohne grundbuchliche Absicherung“. Für diese nicht über das Grundbuch abgesicherten Darlehensverträge gelten klare gesetzliche Vorgaben.
Geben Sie den Beginn und das Ende der Sollzinsbindung ein, ergänzen Sie die Restschuld.
Wenn Sie den aktuellen Restschuldbetrag nicht kennen, können Sie auch die Restschuld eines älteren Datums angeben. Tragen Sie dieses Datum anschließend unter „Datum für diese Restschuldangabe“ ein – der Rechner errechnet die aktuelle Restschuld selbst.
Achtung! Sollten Sie in der Zwischenzeit eine Tilgungsanpassung oder Sonderzahlung vorgenommen haben, brauchen Sie den aktuellen Kontostand, um ein korrektes Ergebnis zu erzielen.
Geben Sie nun den Sollzinssatz an. Der Effektivzins ist für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht wichtig. Deshalb wird er hier nicht abgefragt.
Tragen Sie ein, wie hoch Ihre aktuelle Tilgungsrate ist und ob Sie die Raten monatlich oder vierteljährlich entrichten.
Aus der Ratenhöhe, dem Sollzinssatz sowie der Restschuld lässt sich der zukünftige Darlehensverlauf darstellen – das ist wichtig für die Berechnung.
Geben Sie nun ein, wann Sie Ihr Darlehen vorzeitig kündigen wollen.
Unabhängig davon, ob Sie bereits Sondertilgungen geleistet haben: Bitte tragen Sie hier ein, welchen maximalen Betrag Sie jährlich laut Vertrag leisten dürften.
Die Sondertilgung wird in dieser Berechnung jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingesetzt. Einige Banken/ Versicherer legen einen Stichtag fest, bis zu dem die Sondertilgung geleistet werden muss – in diesem Fall kann es im Berechnungsergebnis zu leichten Abweichungen kommen.
Geben Sie nun an, ob Sie in diesem Jahr bereits eine Sondertilgung geleistet haben.
Anschließend können Sie auswählen, ob Sie den Darlehensverlauf ab dem Kündigungszeitpunkt jährlich oder entsprechend Ihrer Ratenzahlung darstellen möchten.
Nun wird Ihnen der so genannte Zinsverschlechterungsschaden angezeigt: Das ist der Schaden, der der Bank durch die Kündigung entsteht.
Die Risikoersparnis ist der Betrag, den die Bank spart, da das Kreditrisiko wegfällt. Die Berechnung unterstellt 0,10% Risikoersparnis. Einige Banken arbeiten mit 0,03% bis 0,06% Ersparnis.
Was die Bank ebenfalls spart: Verwaltungskosten. Pro Buchungsvorgang werden hier 4 Euro berechnet. Einige Banken nehmen geringere Gebühren von 2 Euro, andere höhere bis 5 Euro. Wieder andere rechnen Pauschalen von 50 Euro pro Jahr oder mehr ab.
Diese beiden „Sparfaktoren“ werden vom Zinsverschlechterungsschaden abgezogen.
Für die Bearbeitung der Darlehenskündigung erhebt die Bank allerdings auch eine Gebühr, die wiederum zum Zinsverschlechterungsschaden addiert wird. Einige Banken veranschlagen hier bis zu 300 Euro, angemessen wäre ein Betrag zwischen 100 Euro und 200 Euro.
Die Summe dieser Faktoren ergibt die Höhe Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung.
Sie können sich zudem per Klick den Darlehensverlauf ab dem Kündigungszeitpunkt anzeigen lassen – und die Übersicht der verwendeten Nominalzinsen/Renditen.
Gut zu wissen: Alle Urteile des BGH wurden berücksichtigt.
Der Bundesgerichtshof hat rund um die Vorfälligkeitsentschädigung bereits etliche Urteile gefällt. Die werden allesamt in unserem Rechner berücksichtigt.
Aber Achtung: Der BGH hat auch entschieden, was passiert, wenn ein Immobilienbesitzer seinen Hypothekenkredit vorzeitig kündigen will, weil er von niedrigeren Zinsen profitieren möchte.
In diesem Fall ist die Bank berechtigt, die Vertragsauflösung abzulehnen!
Alternativ darf sie auf das sonst übliche Entschädigungsentgelt, das beim Objektverkauf zu zahlen ist, sogar 100% draufschlagen.
Nach unserer Erfahrung tritt dieser Fall jedoch selten ein: Die Banken lehnen die Anfrage entweder ab oder bieten dem Kunden ein Forward-Darlehen an - was häufig die bessere Variante ist.
Wenn Sie Ihre speziellen Konditionen nicht mit diesem Rechner selbst errechnen können oder die Berechnung Ihrer Bank schriftlich gegenrechnen lassen wollen, bieten wir über diesen Service hinaus die kostenpflichtige Berechnung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung.
Was Sie für die Berechnung zur Hand haben sollten: Ihren Darlehensvertrag sowie einen Darlehenskontostand. Der muss nicht aktuell sein.
Wählen Sie nun aus, um welche Darlehensart es sich handelt – bei Hypothekendarlehen ist das meist ein Annuitätendarlehen. Das sind Darlehensverträge mit normaler Tilgungsvereinbarung.
Sie können allerdings auch „Darlehen ohne Tilgung“ auswählen, für Verträge, die später mit einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag abgelöst werden. Oder „Ratenkredite ohne grundbuchliche Absicherung“. Für diese nicht über das Grundbuch abgesicherten Darlehensverträge gelten klare gesetzliche Vorgaben.
Geben Sie Beginn und Ende des Darlehensvertrags, das geplante Kündigungsdatum und die Restschuld an.
Klicken Sie nun auf „Berechnen“.
Gut zu wissen: Alle Urteile des BGH wurden berücksichtigt.
Der Bundesgerichtshof hat rund um die Vorfälligkeitsentschädigung bereits etliche Urteile gefällt. Die werden allesamt in unserem Rechner berücksichtigt.