Vorfaelligkeit versicherung

Frankfurt 23.03.2013 –– Rechnet meine Bank richtig? Diese Frage stellen sich viele Immobilienbesitzer, die ihren Darlehensvertrag vorzeitig kündigen und ihrer Bank deswegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Meist geht es um Tausende, wenn nicht gar Zehntausende von Euro. Nutzer unserer Website können mit dem kostenlosen Rechner „Vorfälligkeitsentschädigung“ der FMH- Finanzberatung nun selbst rechnen oder zuverlässig nachprüfen, ob die Kalkulation ihrer Bank korrekt ist.

Nach Erfahrungen der FMH-Finanzberatung sind die meisten Berechnungen der Banken korrekt, aber eben nicht alle. Das bedeutet, dass sich im Grunde kein Kunde hundertprozentig darauf verlassen kann, dass seine Bank richtig gerechnet hat. Um diese Unsicherheit zu beseitigen, haben wir unseren Rechner für die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) nun auf unsere Website gestellt.

Keine Kosten, keine Wartezeiten

Mit dem neuen Tool “Vorfälligkeitsrechner” kann jeder Nutzer innerhalb weniger Minuten und ohne Vorkenntnisse absolut zuverlässig feststellen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei ihm konkret ausfällt. Die einzigen Voraussetzungen sind der Griff zum Darlehensordner und die Eingabe der geforderten Daten. Anders als etwa bei Verbraucherzentralen müssen Sie für die Dienstleistung der FMH-Finanzberatung weder einen Termin vereinbaren noch müssen Sie einen zweistelligen Betrag dafür entrichten.

Kinderleicht zu handhaben

Und so kommen sie schnell zu einem verlässlichen Ergebnis: Klicken Sie zunächst an, um welche Darlehensart es sich handelt – bei Hypothekenkrediten ist dies meist ein Annuitätendarlehen, weshalb dies bereits voreingestellt ist. Geben Sie dann den Beginn ihres Darlehensvertrages sowie das Ende der Sollzinsbindung ein. Danach ergänzen Sie die Restschuld, den Sollzinssatz, die Ratenhöhe, den geplanten Kündigungstermin sowie eventuelle Sondertilgungen. Im Anschluss wählen Sie, ob der Darlehensverlauf jährlich oder entsprechend den Ratenzahlungen dargestellt werden soll.


Vergleichsrechner Vorfälligkeitsentschädigung


Nach dem Klicken auf den „Berechnen“-Button wird der sogenannte Zinsverschlechterungsschaden angezeigt, der der Bank durch die Kündigung entsteht. Diesem stehen die gesunkenen Kosten durch das Wegfallen des Kreditrisikos und der Verwaltungskosten entgegen; die Bank verlangt für die Bearbeitung der Kündigung aber ein Entgelt, das zum Schaden durch die Zinsverschlechterung addiert werden muss. Im obigen Beispiel beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung fast 9.500 Euro.

Alle Urteile des BGH wurden berücksichtigt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat rund um die Vorfälligkeitsentschädigung bereits etliche Urteile gefällt, die allesamt in der Konzeption unseres Rechners berücksichtigt werden. Das Gericht hat auch entschieden, was passiert, wenn ein Immobilienbesitzer seinen Hypothekenkredit vorzeitig kündigen will, weil er von niedrigeren Zinsen profitieren möchte. In diesem Fall ist die Bank berechtigt, die Vertragsauflösung abzulehnen. Alternativ darf sie das sonst übliche Entschädigungsentgelt, das beim Objektverkauf zu zahlen ist, sogar um bis zu 100 Prozent verteuern. Nach Auswertung vieler Ablöse-Berechnungen durch die FMH-Finanzberatung machen dies die Banken jedoch extrem selten, sondern sie lehnen die Anfrage entweder ab oder bieten dem Kunden ein Forward-Darlehen an, was oft die bessere Variante ist.

Wahl zwischen mehreren Darlehensarten

Beim Rechner „Vorfälligkeitsentschädigung“ können Sie wählen zwischen Darlehensverträgen mit normaler Tilgungsvereinbarung („Annuitätendarlehen“) und Verträgen, die später mit einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag abgelöst werden („Darlehen ohne Tilgung“). Des weiteren können Sie Ratenkredite berechnen, die nicht grundbuchlich gesichert sind. Für diese nicht über das Grundbuch abgesicherten Darlehensverträge gelten klare gesetzliche Vorgaben.

Für Testzwecke können hier alle Rechner aufgerufen werden. Wird auf der richtigen Seite dann nicht mehr angezeigt.
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