Die FMH-Finanzberatung bietet Ihnen zu dem sehr umfangreichen Thema „Baufinanzierung" eine garantiert unabhängige Dienstleistung an. Die Beratungsleistung kann in unterschiedlichen Arten angefordert werden: Entweder auf dem schriftlichen Weg für eine reine Angebotserstellung oder für eine weitergehende schriftliche Beratung.
Sie könnte aber auch als telefonische Beratung erfolgen oder in Frankurt in einer persönlichen Beratung.
Die Beratung in Frankfurt wird von Max Herbst persönlich vorgenommen. Jedes Beratungsangebot ist stets kostenpflichtig. Nur so ist unsere absolute Unabhängigkeit von einem Anbieter gewährleistet. Folglich vermitteln wir auch keine Darlehen, sondern stellen höchstens den Kontakt zum ausgewählten Geldgeber her.
Das Beratungshonorar der FMH-Finanzberatung ist stets abhängig vom Zeitaufwand und nicht von der Höhe des gewünschten Darlehensbetrages. Jedoch ist das Beratungshonorar auf maximal 500 Euro zzgl. MwSt. begrenzt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Ohne Formulare geht es leider nicht. Für die verschiedenen Angebote zur Erstellung von Auswertungen und Berechnungen gibt es jeweils einen separaten Fragebogen.
Für eine Beratung Geld zu bezahlen, ist nicht typisch deutsch. Aber wer eine Beratung zum Thema Baufinanzierung bei der FMH-Finanzberatung in Anspruch genommen hat, wird seine Finanzierung mit klarem Konzept umsetzen können. Und jeder Beratungskunde weiß. warum er die eine oder andere Finanzierungsentscheidung getroffen hat.
Die günstigste Art und Weise, eine fachlich fundierte Auskunft zu erhalten, ist es, das Servicetelefon der FMH-Finanzberatung zu nutzen. Ohne Umschweife und ohne Vermittlungsabsichten bekommen Sie genau jene Fragen beantwortet, die Ihnen unklar sind.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden je nach Anlageform gefördert. Daher ist es wichtig zu wissen, mit welchen staatlichen Förderungen Sie rechnen können. Außerdem erfahren Sie, wie hoch die Förderung früher war.
Die staatlichen Zulagen für den Wohnungsbau werden immer mehr gekürzt. Hier erfahren Sie nicht nur, was Ihnen aktuell zusteht, sondern auch, wie sich die Zulagen und Förderungen in der Vergangenheit entwickelt haben.
Für steuerliche Expertise sind Steuerberater und Lohnsteuervereine zuständig. Dennoch finden Sie hier einige Informationen zu wichtigen steuerlichen Freibeträgen.
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Der Beleihungsauslauf ist das Ergebnis aus Darlehenssumme und Wert des Objektes.
Beträgt ein Darlehen z.B. 100.000 Euro und ist der Objektwert inkl. Grundstück bei 200.000 Euro, so ist der Beleihungsauslauf 100.000 geteilt durch 200.000 = 50 Prozent. Man spricht dann von einer 50 prozentigen Beleihung bezogen auf den tatsächlichen Objektwert.
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