Vermögenswirksame Leistungen

Bausparen

Der Staat bietet finanzielle Anreize (Arbeitnehmer-Sparzulage), um den Aufbau von Vermögen in Arbeitnehmerhand zu erreichen. Arbeitnehmer können insgesamt 870 € zulagenbegünstigt anlegen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 400 € für Beteiligungssparen, insbesondere Aktienfonds, und 470 € für Bausparen.

bis 2003

2004 – 2009

2010

Förderhöchstbetrag

400 €

470 €

470 €

- Sparzulage

10% max. 40 €

9% max. 43 €

9% max. 43 €

Einkommensgrenze

Ledige

17.900 €

17.900 €

17.900 €

Verheiratete

35.800 €

35.800 €

35.800 €

Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt.

Beteiligungssparen

Investmendfonds, betriebliche Beteiligung

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, 400 € zulagenbegünstigt im Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligung), in deutsche oder ausländische Werpapier, Sondervermögen, Dachfonds oder gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Investmentfonds (mit der Voraussetzung, das der Aktienanteil jeweils mindestens 60 % beträgt) zu investieren.

bis 2003

2004 – 2008

ab 2009

Förderhöchstbetrag

408 €

400 €

400 €

AN-Sparzulage

20%, max. 81,60 €

18%, max. 72 €

20%, max. 80 €

Einkommensgrenze

Ledige

17.900 €

17.900 €

20.000€

Verheiratete

35.800 €

35.800 €

40.000€

Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt.

Wohnungsbauprämie

bis 2003

2004 – 2009

2010

Aufwendungen maximal

Ledige

512 €

512 €

512 €

Verheiratete

1.024 €

1.024 €

1.024 €

Prämie auf Aufwendung

Ledige

8,80%, max. 45,06 €

8,80%, max. 45,06 €

8,80%, max. 45 €

Verheiratete

8,80%, max. 90,11 €

8,80%, max. 90,11 €

8,80%, max. 90 €

Einkommensgrenze

Ledige

25.600 €

25.600 €

25.600 €

Verheiratete

51.200 €

51.200 €

51.200 €

Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt. Seit dem Jahr 2010 erhält die Wohnungsbauprämie nur, wer auch später den Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Investitionen einsetzt oder bei Vertragsbschluss das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat.

Viele Arbeitgeber geben einen Zuschuss.

Wer die Arbeitnehmersparzulage erhalten will, darf nicht gerade viel verdienen. Doch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) haben die meisten Arbeitnehmer einen Anspruch, weil viele Tarifverträge regeln, dass Arbeitgeber die VL-Beträge ganz oder teilweise zusätzlich zum Lohn zahlen. Daurch ist dies auch dann eine sehr lukrative Sparform, wenn keine staatliche Zulage fließt. Wir haben zudem die Wohnungsbauprämie erfasst, weil diese sehr häufig zusammen mit den VL in einem Bausparvertrag genutzt wird.