Freibeträge und Zulagen

Eigenheimzulage

Eigenheimzulage bekommt nur, wer vor dem 01.01.2006 noch gekauft oder einen Bauantrag gestellt hatte.

bis 12/2003 in DM

bis 12/2003 in Euro

seit Jan. 2004

seit Jan. 2006

Neubau

5.000 DM

2.556 €

1.250 €

0 €

Altbau

2.500 DM

1.278 €

1.250 €

0 €

Kinderzulage je Kind

1.500 DM

767 €

800 €

0 €

Öko-Zulage

500 DM

256 €

0 €

0 €

Wärmeschutzzulage

400 DM

205 €

0 €

Einkommengrenzen

für Ledige

160.000 DM

81.807 €

70.000 €

entfällt

für Verheiratete

320.000 DM

163.614 €

140.000 €

entfällt

zusätzlich pro Kind

60.000 DM

30.678 €

30.000 €

entfällt

Wohnungsbauprämie

bis 2003

2004 – 2009

2010

Aufwendungen maximal

Ledige

512 €

512 €

512 €

Verheiratete

1.024 €

1.024 €

1.024 €

Prämie auf Aufwendung

Ledige

8,80%, max. 45,06 €

8,80%, max. 45,06 €

8,80%, max. 45 €

Verheiratete

8,80%, max. 90,11 €

8,80%, max. 90,11 €

8,80%, max. 90 €

Einkommensgrenze

Ledige

25.600 €

25.600 €

25.600 €

Verheiratete

51.200 €

51.200 €

51.200 €

Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt. Seit dem Jahr 2009 erhält die Wohnungsbauprämie nur, wer auch später den Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Investitionen einsetzt oder bei Vertragsbschluss das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat.

Kapitalvermögen

Die Freibeträge für Kapitalvermögen werden weiter reduziert.

bis Dez. 2003

ab Jan. 2004

ab Jan. 2007

ab Jan. 2009

Sparer-Freibetrag

- für Ledige

1.550 €

1.370 €

750 €

801 €

- für Verheiratete

3.100 €

2.740 €

1.500 €

1.602 €

Werbungskosten-Pauschale

- für Ledige

51 €

51 €

51 €

entfällt

- für Verheiratete

102 €

102 €

102 €

entfällt

Staatliche Zulagen

Wir möchten hier nur einige wichtige Zulagen aufführen.

ab 2004

ab 2007

ab 2009

ab 2010

KIndergeld für 1. KInd

154 €

154 €

164 €

184 €

- für das 2. KInd

154 €

154 €

164 €

184 €

- für das 3. Kind

154 €

154 €

170 €

190 €

- ab dem 4. Kind

179 €

179 €

195 €

215 €

KInderfreibetrag

3.648 €

3.648 €

3.864 €

4.488 €

Erziehungsfreibetrag

2.160 €

2.160 €

2.160 €

2.520 €

Einkommensgrenze volljähriges Kind ab 25. Lebensjahr

7.680 €

7.680 €

7.680 €

8.004 €

Riesterzulage

Grundförderung

114 €

154 €

154 €

- je Kind das bis Dez. 2007 geboren wurde

185 €

185 €

185 €

- je Kind das nach Jan. 2008 geboren wurde

entfällt

300 €

300 €

- Berufseinsteiger Bonus (bis 25.Lebensjahr)

200 €

Um die komplette Riesterzulage zu bekommen, muss mindestens 4% ( abzüglich Riesterzulage ) des Einkommens in einen Riestervertrag eingezahlt werden. Der Höchsbetrag wurde auf 2.100 Euro festgelegt. Der Berufseinsteigerbonus wird nur einmalig gewährt.

Es gibt immer weniger vom Staat.

Diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden die früheren Zulagen für den Wohnungsbau inkl. der sehr eingeschränkten Wohnungsbauprämie gelistet. Zum anderen auch die Freibeträge für Sparer und Riesterverträge. Erhöht wurde nur regelmäßig das Kindergeld, was eigentlich eine staatliche Zulage ist, die auf einem Steuerfreibetrag beruht. Die Auflistung zeigt, dass die staatlichen Leistungen immer mehr gekürzt werden.