Basiskonto Jedermannkonto
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Frankfurt 08.07.2016 –– Das neue Basiskonto soll laut Gesetzgeber auch Jenen ein Girokonto ermöglichen, denen die Banken bislang eines verwehrten – zum Beispiel vielen Hartz IV Empfängern und Flüchtlingen. Doch die Umsetzung dieser Vorgabe ist manchmal grotesk.

Es ist nicht zu leugnen. Wer heute kein Konto besitzt, kann nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Selbst die Behörden zahlen keine Barbeträge mehr aus, sondern überweisen Arbeitslosengeld und sonstige Beträge nur noch unbar. Der Gesetzgeber hat deshalb vorgeschrieben, dass die Banken in Deutschland keine Kunden mehr abweisen dürfen. Jedes Geldhaus muss ein Konto anbieten, das auch Wohnsitzlose, Asylsuchende oder bonitätsschwache Mitbürger erhält. Diese Konten werden nur auf Guthaben-Basis geführt. Eine Überziehung ist nicht möglich, die Ausgabe von Kreditkarten ist, wenn überhaupt, meist nur in der Prepaid-Variante denkbar.

Für diese Konten, so steht es im Gesetz, dürfen die Banken zudem nur „angemessene Entgelte“ verlangen.
Eigentlich eine schöne Sache. Nur leider haben Theorie und Praxis kaum etwas gemein. Die FMH-Finanzberatung hat recherchiert, wie die „angemessenen Entgelte“ aussehen, die die Banken von finanzschwachen Kunden verlangen – also von Menschen die über kein regelmäßiges Einkommen oder eine eher mäßige Schufa-Auskunft haben. Die Ergebnisse sind erschreckend.

Direktbanken werden zu Exoten

Schon bei klassischen Gehaltskonten drehen vor allem Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken immer intensiver an der Kostenschraube. Das Ziel ist klar. Sie wollen höhere Einnahmen erzielen und die (aus ihrer Sicht sehr unerfreuliche) Zinsentwicklung auffangen. Die Liste der Sündenfälle ist lang: Es gibt Gebühren fürs Online-Banking, Girokarten schlagen plötzlich mit 40 Euro pro Jahr zu Buche und die Nutzung des Kontoauszugdruckers in der Filiale ist inzwischen mit – zum Teil obszön hohen – Gebühren belastet. Außer bei den Direktbanken finden sich kaum noch Institute, die ein kostenloses Girokonto anbieten. Dabei lässt sich selbst mit den Gratis-Gehaltskonten noch immer eine Mengel Geld verdienen. Anders jedenfalls lassen sich die Wechselprämien von bis zu 100 Euro für Neukunden nicht erklären, die es auch und gerade bei den Direktbanken immer wieder gibt.

Diesen Befund zugrunde gelegt, sollte man eigentlich davon ausgehen, dass die staatlich vorgeschriebenen Basiskonten zu verschwindend geringen Preisen zu haben sind – oder zumindest nicht mehr kostet, als ein Standardkonto: Die finanzschwachen Kunden bedeuten für die Banken schließlich keinerlei Risiko.

Leider haben wir bei unserer Recherche (Tabelle zur FMH-Auswertung Basiskonten Juli 2016) festgestellt, dass einzelne Banken für die Basisvariante wesentlich höhere Kosten verlangen als beim Otto-Normal-Konto. Teilweise werden die Einzelposten sogar so gestaltet, dass es für die Kontoführenden richtig teuer werden kann. Man kann also durchaus unterstellen, dass die Banken diese eher unattraktive Klientel bewusst vergraulen wollen.

Geschäfte auf Kosten der Schwächsten

Besonders negativ aufgefallen ist uns die Gladbacher Bank, die für das Führen eines Basiskontos 15 Euro pro Monat verlangt. Aber wofür? Man könnte ja noch verstehen, dass ein Basiskonto, das als Pfändungsschutzkonto geführt wird, höhere Kosten verursacht als ein normales Basiskonto. Diese Sonderfunktion muss aber erstens gesondert beantragt werden und zweitens gibt es vom Gesetzgeber klare Pfändungstabellen, abhängig vom Einkommen und Familiengröße. Der Zusatzaufwand für die Bank ist also durchaus überschaubar.

Das aber scheint die Banken nicht zu beeindrucken. Im Gegenteil. Unsere Übersicht zeigt: Nicht wenige Anbieter wollen offenbar ganz bewusst den Basiskunden ihr (weniges) Geld aus der Tasche ziehen. Angesichts dieses Befunds kann man Kunden daher nur dringen raten, sich sehr genau zu informieren, wo sie ihr Basiskonto eröffnen. Wer im Monat 3.000 Euro und mehr verdient, ärgert sich zwar vielleicht über Kontogebühren von fünf Euro, aber wer in einer Situation ist, die nur die Eröffnung eines Basiskontos erlaubt, dem können fünf Euro weniger richtig weh tun.

Tabelle zur FMH-Auswertung Basiskonten Juli 2016

Für Testzwecke können hier alle Rechner aufgerufen werden. Wird auf der richtigen Seite dann nicht mehr angezeigt.
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