Baufinanzierung: Die nächste Phase

Von Anschlussfinanzierung bis Vorfälligkeitsentschädigung

Sie sind beinahe ein alter Baufinanzierungs-Hase, denn Ihr Hypothekendarlehen läuft bereits einige Jahre? Dann steht sicher bald die Anschlussfinanzierung an. Oder es ist noch nicht so weit und Sie liebäugeln mit einer vorzeitigen Darlehensablösung, um von der extrem günstigen Zinslage zu profitieren. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Anschlussfinanzierung und Vorfälligkeit.

Anschlussfinanzierung: Prolongation oder Neuvertrag?

Ein Darlehensvertrag gilt in Deutschland nicht nur bis zum Ende der Zinsfestschreibung, sondern bis der letzte Euro getilgt ist. Deshalb ist jeder Baufinanzierer verpflichtet, seinem Kunden am Ende der Zinsfestschreibung ein Anschlussdarlehen anzubieten – die so genannte Prolongation. In diesem Fall bleiben die ursprünglichen Vertragsteile wie etwaige Optionen zur Sondertilgung oder Tilgungsveränderung erhalten. Der Zins hingegen wird an die aktuellen Marktgegebenheiten angepasst.

Sind die Konditionen des alten Vertrags für den Geldgeber nicht besonders lukrativ, wird er jedoch statt einer Prolongation versuchen, einen Neuvertrag auszuhandeln. Hier sollten Sie genau hinschauen: Ist der neue Vertrag genauso vorteilhaft wie der alte? Bietet er genauso viel Flexibilität? Hat sich Ihre Bonität verändert? Denn für den neuen Vertrag wird auch die Bonität neu geprüft – was sich positiv, aber auch negativ auf Ihren neuen Darlehenszins auswirken kann.

Grundsätzlich sollten Sie auch andere Angebote einholen, und sei es nur, um zu prüfen, ob Sie Ihre bisherige Bank fair behandelt. Am einfachsten geht das mit einem Hypotheken-Vergleich, der unterschiedlichste Parameter berücksichtigt und auf tagesaktuellen Konditionen basiert.

Tappen Sie nicht in die Bequemlichkeitsfalle!

Der Grund, weshalb den meisten Menschen lukrative Angebote durch die Lappen gehen, ist Bequemlichkeit: Banken wissen, wer bereits 10 Jahre lang Kunde ist, wird vermutlich nicht wechseln. Zu hoch ist der Aufwand, zu groß die Scheu, dass man den aktuellen Geldgeber verärgern könnte und am Ende noch schlechtere Konditionen erhält, weil man keinen anderen Geldgeber findet.

Doch diese Ängste sind nahezu unbegründet: Sie können belegen, dass Sie bereits seit 10 oder mehr Jahren vertragsgemäß Ihre Zahlungen geleistet haben. Die Darlehenshöhe ist durch die geleistete Tilgung gesunken, der Immobilienwert dagegen vermutlich gestiegen. All das sind Faktoren, die für Sie als guten Kunden und damit auch gute Konditionen sprechen. Vergleichen Sie ruhig mal, welche Zinsen Sie aktuell bei welchem Baufinanzierer bekämen!

Hypothekendarlehen vor Ende der Zinsfestschreibung kündigen?

Während der Zinsfestschreibung können Hypothekendarlehen nicht gekündigt werden, weder von der Bank noch vom Kunden. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wer eine Zinsbindung gewählt hat, die länger als 10 Jahre festgeschrieben ist, kann dennoch nach 10 Jahren ab Vollauszahlung mit 6 Monaten Kündigungsfrist kostenfrei kündigen – so will es der Gesetzgeber.

Wer die 10-Jahres-Marke noch vor sich hat, aber dennoch nicht auf die aktuellen, günstigen Zinsen verzichten möchte, kann sich mit einem Forward-Darlehen die günstigen Zinsen von heute für morgen sichern. Dabei wird zum jetzigen Zeitpunkt bereits ein Darlehensvertrag unterschrieben, der dann in Kraft tritt, wenn das aktuelle Darlehen abgelöst wird. Erst ab diesem Zeitpunkt werden die Raten an den neuen Geldgeber fällig.

Der Abschluss eines Forward-Darlehens ist 12 bis 60 Monate vor Ende der aktuellen Zinsbindung möglich und nicht kostenfrei: Für ein Forward-Darlehen erhebt der Baufinanzierer den so genannten Forward-Aufschlag, der ab Ablösung des alten Darlehens über die gesamte neue Zinsbindungszeit zu zahlen ist. Dennoch dürfte sich das Forward-Darlehen aktuell trotz Aufschlag lohnen, denn es ist zu erwarten, dass der Hypothekenzins in den nächsten Jahren wieder steigt. Fällt er dagegen weiter oder steigt nicht, fährt man mit dem Forward-Darlehen im Zweifel schlechter. Eine zuverlässige Prognose, ob der Hypothekenzins steigt oder fällt, gibt es nicht. Man kann jedoch die Zinsentwicklung der letzten Jahre betrachten und daraus Mutmaßungen ableiten.

Was tun, wenn man das Haus verkaufen muss, noch während die Baufinanzierung läuft?

Verlust des Arbeitsplatzes, Umzug, Scheidung – es gibt viele Gründe, weshalb man seine Immobilie vorzeitig verkaufen muss. In diesem Fall ist es tatsächlich möglich, auch vor Ablauf der Zinsbindung den Hypothekenvertrag zu kündigen. Allerdings, und dazu gibt es mehrere BGH-Urteile, darf die Bank den daraus entstehenden Schaden beim Kunden einfordern, indem sie die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

Eine Chance, diese Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen oder zu beklagen, gibt es aufgrund der bereits erfolgten Gerichtsurteile kaum. Allerdings sollten Sie die berechnete Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung prüfen. Das können Sie mit unserem Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner selbst tun, Sie können die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch auch von uns berechnen oder die Rechnung Ihrer Bank prüfen lassen. Es kommt durchaus vor, dass Banken die BGH-Vorgaben nicht genau umsetzen – zu Ungunsten des Kreditnehmers.

Da die Anlagezinsen aktuell extrem niedrig sind und die Bank zur Berechnung des entstandenen Schadens so rechnen darf, als ob sie das vorzeitig zurückgezahlte Darlehen in Hypotheken-Pfandbriefen angelegt hätte, fallen die Vorfälligkeitsentschädigungen aktuell recht hoch aus. Steigen die Anlagezinsen wieder, fällt die Vorfälligkeitsentschädigung auch entsprechend geringer aus.

Eine vorzeitige Vertragskündigung ohne Verkaufsabsicht darf die Bank ablehnen. Das heißt, wer seinen Altvertrag jetzt kündigen will, weil er sich erhofft, stattdessen einen Neuvertrag zum aktuell günstigen Zinssatz abschließen zu können, wird nicht immer Glück haben. Die Bank darf diese Kündigungsanfrage ablehnen oder einen erhöhten Preis dafür verlangen. Nur wenn die Immobilie verkauft wird oder die Bank eine Kreditaufstockung ablehnt, ist die Bank verpflichtet, der Vertragsauflösung zuzustimmen – mit entsprechender Entschädigung.

Übrigens: Es gibt einige Anbieter, die gegen einen entsprechenden Zinsaufschlag auch die kostenfreie vorzeitige Vertragsauflösung akzeptieren. Welche das sind, sehen Sie hier.

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