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Finanzrechner

Notar- und Grundbuchkosten-Rechner

Max Herbst: Experte für Baufinanzierung und Zinsentwicklung
Max HerbstExperte für Baufinanzierung und Zinsentwicklung
Erstellt am 01.09.2025, Aktualisiert am 20.01.2026

Beim Immobilienkauf führt kein Weg am Notar vorbei – und auch die Eintragung ins Grundbuch ist Pflicht.

Die gute Nachricht: Notar- und Grundbuchkosten sind bundesweit einheitlich geregelt.

Sie hängen ausschließlich vom Kaufpreis der Immobilie ab – nicht vom gewählten Notar oder Bundesland.

1.) Mit unserem Notar- und Grundbuchkosten-Rechner sehen Sie schnell, mit welchen Gebühren Sie bei Ihrem Immobilienkauf rechnen müssen. Einfach Kaufpreis eingeben – und Sie erhalten eine transparente Kostenberechnung für Ihre Finanzierungsplanung. (Punkt 2)

Sie können aber die Kosten für den Kaufvertrag und die Eintragung von Grundschulden separat berechnen (Punkt 1 und 3)

2.) Sie können aber auch die Löschung einer Grundschuld (Punkt 4) und die Abtretung einer Grundschuld (Punkt 5) separat errechnen. Bei einer Umschuldung ist eine Abtretung immer wesentlich kostengünstiger und einfach zu handhaben als eine Löschung und Neueintragung einer Grundschuld. Die Grundschuldabtretung wird fast immer zwischen den Banken sehr unbürokratisch geregelt.

3.) Gegenüberstellung von diesen beiden Kostenblöcken (Punkt 6): Grundschuldlöschung oder Abtretung.

Notar- und Grundbuchkosten-Rechner – mit diesen Kosten müssen Sie rechnen