Baukindergeld 2019
Je mehr Kinder, desto attraktiver: Das Baukindergeld lohnt sich vor allem für kinderreiche Familien. © makis7 / Adobe Stock

Frankfurt 03.01.2019 –– Fast 48.000 Anträge auf Baukindergeld sind seit dem 18. September 2018 bei der KfW eingegangen – Familien nehmen demnach das neue Geldgeschenk vom Staat gern an. Das ist auch sinnvoll, selbst wenn das Baukindergeld nicht zu großen Sprüngen verhilft. Wer 2019 antragsberechtigt ist und worauf Sie außerdem achten sollten.

100 Euro pro Kind extra im Monat – und das 10 Jahre lang: Wer sollte dazu nein sagen? Gerade Familien mit mehreren Kindern können vom Baukindergeld profitieren, doch selbst bei einem Kind lohnt sich der Antrag.

Welche Voraussetzungen gelten für das Baukindergeld 2019?

  • Antragsberechtigt sind Familien mit Kind(ern), die 2019 eine Immobilie bauen oder kaufen.
  • Die Kinder müssen unter 18 Jahre alt und kindergeldberechtigt sein.
  • Das zu versteuernde Einkommen der Familie darf maximal 90.000 Euro betragen, je weiterem Kind sind zusätzliche 15.000 Euro erlaubt.
  • Herangezogen wird das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres – für 2019 gilt der Mittelwert aus 2016 und 2017.
  • Die Baugenehmigung bzw. der Kaufvertrag muss bis zum 31.12.2020 vorliegen.
  • Man muss nicht alleiniger Eigentümer des Objektes sein. So können beispielsweise auch 50% des Objekts den Eltern 50% gehören und dennoch wäre die Familie förderberechtigt.
  • Wer bereits eine Immobilie besitzt, erhält kein Baukindergeld. Ausnahme: Das alte Objekt ist bereits verkauft, bevor die neue Baugenehmigung vorliegt.
  • Die Beantragung erfolgt online nach Einzug in die erworbene Immobilie, beim Kauf der gemieteten Immobilie gilt die Meldebestätigung.
  • Wer in 2019 eine Immobilie baut oder erwirbt, kann bis Ende 2019 den entsprechenden Antrag auf Baukindergeld stellen.

Weshalb gibt es das Baukindergeld und hilft es bei der Kreditvergabe?

Eigentlich soll das Baukindergeld dafür sorgen, dass sich Familien leichter ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung leisten können. In der Theorie klingt das super, praktisch jedoch zeigt sich ein großer Haken:
Familien, die sich Wohneigentum nur dank Unterstützung von Staat leisten können, erhalten ohnehin nur schwerlich einen Kredit. Denn der Gesetzgeber schreibt in der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor, dass Banken bei der Kreditvergabe die langfristige Bedienbarkeit des Darlehens als Grundvoraussetzung prüfen müssen. Da das Baukindergeld nur 10 Jahre lang gezahlt wird, sichert es nicht die langfristige Bedienbarkeit bis zur vollständigen Tilgung des Hypothekendarlehens. Zudem wird das Baukindergeld nicht monatlich, sondern einmal jährlich auf das vereinbarte Girokonto ausbezahlt – die monatliche Belastung bleibt deshalb streng genommen gleich.

Baukindergeld als Teil der Baufinanzierung einplanen.

Sollten Familien dennoch einen Immobilienkredit erhalten, obwohl das Baukindergeld in der Finanzierung eine wichtige Rolle spielt, müssen sie darauf achten, dass die Finanzierung auch nach den 10 Jahren weiterhin gesichert ist – beispielsweise durch Einkommenssteigerungen.

Besonders kritisch kann es werden, wenn sich die Familie für eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren entscheidet. Denn nach den 10 Jahren könnten sich die Zinsen verdoppelt haben, gleichzeitig fällt das Baukindergeld weg – keine ideale Finanzierungssituation. Als Beispiel:

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro, davon 270.000 Euro über ein Darlehen mit einer Zinsbindung von 10 Jahren und einer Tilgung von 3% finanziert, ergäbe sich eine monatliche Rate von 1.013 Euro. Diese würde durch 200 Euro Baukindergeld nur noch mit 813 Euro zu Buche schlagen, die Restschuld läge bei 182.700 Euro.

Auswirkungen Baukindergeld auf monatliche Rate
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Steigt nun der Zinssatz in 10 Jahren auf 3%, erhöht sich die Rate auf 1.350 Euro – gleichzeitig fehlt das Baukindergeld. Eine Notlösung könnte sein, die Tilgung auf 1% abzusenken und dadurch die Rate auf 900 Euro monatlich zu drücken. Allerdings verlängert sich dadurch die Finanzierungszeit von 24 Jahren auf 33,5 Jahre.

Fazit: Familien, die antragsberechtigt sind, sollten das Baukindergeld auch definitiv beantragen. Allerdings sollte das Baukindergeld möglichst nicht als fester oder gar tragender Teil der Baufinanzierung eingeplant werden.

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