Justizia
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Frankfurt 21.02.2017 –– Viele Bausparkassen kündigen ältere Verträge, obwohl die Bausparsumme nicht erreicht ist. Das sei nach zehn Jahren möglich, so die Unternehmen. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über den Streit – hoffentlich im Sinne der Kunden.

Der BGH verhandelt heute darüber, ob Bausparkassen Verträge nach Ablauf von zehn Jahren gegen den Willen der Kunden kündigen dürfen, auch wenn diese den Vertrag nicht voll bespart haben (Az. XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16).Wir hoffen sehr, dass das Gericht die Rechte der Kunden verteidigt und den Unternehmen die Kündigung untersagt, nur weil den Kassen die Altverträge zu teuer und zu unwirtschaftlich erscheinen. Nach unserer Meinung liegt es auf der Hand, dass die Bausparkassen sich hier auf Kosten anderer Vorteile sichern wollen. Nirgends in den Bausparbedingungen ist vermerkt, dass die Kunden den Bausparkassen einen Kredit zur Verfügung stellen, wenn sie das zugesagte Darlehen nicht abrufen.

Lohnt ein Bausparvertrag denn noch?

Unabhängig von der Entscheidung des BGH stellt sich die Frage: Warum sollte man überhaupt einen Bausparvertrag abschließen? Viele glauben, dass sie mit Bausparen ihre Immobilienfinanzierung besonders solide und sicher gestalten können, doch das ist ein trügerisches Gefühl. Die Fakten und Zahlen sprechen jedenfalls eine andere Sprache. Zum einen schneiden sich die Bausparkassen seit einigen Jahren ein immer größeres Stück vom Kuchen ab: Betrug vor 20 Jahren die Differenz zwischen Guthaben- und Darlehenszins im Durchschnitt zwei Prozent, so sind es seit einigen Jahren eher drei Prozent. Aktuell verzinsen die von uns beobachteten Bausparkassen Guthaben im Schnitt mit bescheidenen 0,33 Prozent, verlangen für Ihre Darlehen aber 3,08 Prozent – und damit deutlich mehr als so ziemlich jede Bank.

Bausparkunden haben immer weniger Freiheiten

Zum anderen haben die Kunden bei der Besparung und der späteren Tilgung ihrer Verträge weniger Freiheiten. Konnte man früher seinen Vertrag quasi besparen, wie es einem gefiel, pochen etliche Bausparkassen nun auch bei Altverträgen auf die Einhaltung der Regelsparrate. Das bringt manchen in Bedrängnis. Schließlich beträgt die aktuelle Regelbesparung durchschnittlich 4,13 Promille – das sind bei einem Bausparvertrag über 100.000 Euro im Monat 413 Euro. Der Mittelwert der Tilgungsvorgaben liegt bei 5,60 Promille, was monatlich 560 Euro für Zins und Tilgung für den Darlehensanteil von 60.000 Euro entspricht (Basisbeispiel für einen Standardvertrag: 100.000 € Bausparsumme minus 40.000 € Guthaben ergibt 60.000 € Darlehen). Bei einem benötigten Darlehen über 200.000 Euro müsste der Bauherr monatlich stolze 1.866 Euro berappen. Da stellt sich die Frage: Wer kann ein solches Bauspardarlehen in der vorgeschriebenen Zeit von etwa zehn Jahren tilgen?

Banken stechen Bausparkassen aus

Wegen der Fristsetzung von rund zehn Jahren lässt sich ein Bauspardarlehen durchaus mit einem Volltilgerdarlehen vergleichen. Allerdings sind solche Kredite von der Bank derzeit um einiges günstiger als Bauspardarlehen: So zahlt der Bauherr, der für den Kredit über 60.000 Euro monatlich 560 Euro für Zins und Tilgung an seine Bausparkasse überweist, faktisch einen Zinssatz von 2,4 Prozent. Wer bei der Bank ein Volltilgerdarlehen abschließt, kommt mit 1,2 Prozent davon. Selbst Kunden, die ein Hypothekendarlehen über 20 Jahre abschließen, zahlen bei einer Beleihung bis 90 Prozent des Kaufpreises nur 2,5 statt der erwähnten 3,08 Prozent.

Vertreter schielen (nur) auf die Provision

Schließlich wäre da die leidige Sache mit der Provision. Es ist hinreichend bekannt, dass fast jedem Finanzierungskunden von Sparkassen und Volksbanken ein Bausparvertrag empfohlen wird, weil die Verkäufer ein Prozent der Bausparsumme kassieren. Hinzu kommen Kontoführungsgebühren von jährlich bis zu 15 Euro, die teils sogar schon nachträglich eingeführt wurden!

Zu hohe Darlehenszinsen, zu niedrige Zinsen auf Guthaben, satte Provisionen und Gebühren – wer sich auf Bausparen einlässt, akzeptiert de facto Negativzinsen, die er sich von einer Bank wohl kaum gefallen lassen dürfte. Zudem hat er es mit Vertragspartnern zu tun, die – wie die Fälle vor dem BGH zeigen – ihre Interessen auch auf Kosten der Kunden durchsetzen. Bausparkassen sollten wieder für die Bausparer da sein und nicht für die Aktionäre.

Nachtrag

Obwohl die Allgemeinen Bausparbedingungen es nach unserer Auffassung überhaupt nicht hergeben, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) für die Bausparkassen ausgesprochen. Demzufolge ist es ihnen erlaubt, auch nicht voll besparte Bausparverträge frühestens zehn Jahre nach der Vertragszuteilung zu kündigen. Es dürfte klar sein, dass die Bausparkassen nun ihre Bestände durchforsten und alle Verträge kündigen werden, die in dieses Raster passen. Dass Bausparen dadurch nicht kundenfreundlicher und besser wird, dürfte sich von selbst verstehen.
Dazu passend auch ein Kommentar von Heribert Prantl

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