Steuererlärung Geldanlage Ausland
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Frankfurt 06.07.2018 –– Auch wenn ein Profi die Steuerklärung vorbereitet, ist für deren Inhalt der Steuerzahler selbst verantwortlich. Wer Geld im Ausland anlegt, muss dafür einen gewissen Mehraufwand in Kauf nehmen – der aber lohnt sich in jedem Fall.

Steuern zahlen macht zwar keinen Spaß. Bei Kapitalerträgen in Deutschland ist aber zumindest das Verfahren erfrischend simpel. Die Bank führt 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ans jeweilige Finanzamt ab. Das prüft den Vorgang und erstattet zu viel gezahltes Geld auf gesonderten Antrag, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungsteuer.

Mehr Rendite im EU-Ausland

In Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen gehen allerdings immer mehr Menschen dazu über, ihr Geld im Ausland anzulegen, wo die Renditen besser sind als in der Heimat. Möglich wird das durch die Hilfe professioneller Vermittler wie Weltsparen, Savedo oder Zinspilot.

Einen Steuer-Service, wie ihn die deutschen Banken offerieren, bieten diese zwar nicht. Allerdings bemühen sich die Vermittler sehr, dass das Thema Versteuerung von Zinseinnahmen im Ausland möglichst einfach zu handhaben ist und unterstützen ihre Kunden umfassend bei den Erklärungen gegenüber den ausländischen Banken und deren Steuergesetzen.

Damit wird Steuerehrlichkeit im Ausland relativ einfach. Dafür, dass die Anleger die Gesetze und Richtlinien des Anlagelands einhalten, sind und bleiben sie jedoch selbst verantwortlich.

Verschiedene Regelungen – eine Obergrenze

Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Anlageland, bekommen Kunden, einfach ausgedrückt, die im Ausland bezahlte bzw. einbehaltene Kapitalertragsteuer gutgeschrieben, so dass sie nie mehr als die 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlen müssen, die in Deutschland anfallen würden. Je nach Land können die Regeln jedoch variieren.

In Polen zum Beispiel beträgt die Quellensteuer auf Kapitalerträge 19 Prozent. Sie lässt sich mit einer sogenannten Ansässigkeitsbescheinigung, die der Vermittler zur Verfügung stellt, auf fünf Prozent reduzieren. Entsprechend muss der Anleger in Deutschland nur noch 20 Steuern auf seine Zinserträge zahlen.

In Tschechien können Sparer die dort geltende 15-prozentige Quellensteuer sogar auf Null drücken, wenn sie spätestens vier Wochen vor der Zinsausschüttung eine Ansässigkeitsbescheinigung bei der Bank vorlegen. Die Folge: Der gesamte Zinsertrag wird in Deutschland mit 25 Prozent plus Soli plus (ggfls.) Kirchensteuer versteuert.

In Großbritannien werden keine Steuern auf Zinserträge einbehalten. Diese müssen daher wie deutsche Zinserträge in Deutschland versteuert werden.

Höherer Zeitaufwand, höhere Zinsen

Auch wenn die Regeln von Land zu Land variieren (eine gute Übersicht finden Sie auf der Seite von Weltsparen) ist es keineswegs ein Hexenwerk, Zinserträge aus dem Ausland zu Hause ordnungsgemäß zu versteuern. Man muss sich nur von den Vermittlern führen lassen, rechtzeitig das eine oder andere Formular ausfüllen, es vom zuständigen Finanzamt absegnen lassen und an den Vermittler zurückreichen. Der Mehraufwand sollte sich bei Anlagebeträgen ab etwa 10.000 Euro mehr als lohnen.

Wer sich in die ausländischen Steuergepflogenheiten vertiefen will, findet auf der Seite von steuerrat24.de entsprechende Informationen, die uns neben Weltsparen mit Informationen unterstützt haben.

Für Testzwecke können hier alle Rechner aufgerufen werden. Wird auf der richtigen Seite dann nicht mehr angezeigt.
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