Weihnachtsgeschenke auf Kredit
Weihnachtsgeschenke per Kredit finanzieren? Das ist nicht immer eine gute Idee. © Tierney / Adobe Stock

Frankfurt 06.12.2019 –– Endlich mal richtig klotzen! Die niedrigen Zinsen für Ratenkredite machen Luxusgüter für jedermann erschwinglich – so argumentieren zumindest die Banken. Doch ist der Präsente-Kauf auf Pump wirklich eine gute Idee?

Der Advent ist die Zeit, in der sich viele deutsche Arbeitnehmer über ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld freuen. Laut einer aktuellen Umfrage erhalten immerhin 53 Prozent der Angestellten eine solche Sonderzahlung. Besonders gut haben es jene, die nach Tarif bezahlt werden: Ihr durchschnittliches Weihnachtsgeld liegt dieses Jahr bei 2.632 Euro, wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte.

Viele Arbeitnehmer werden den Betrag sicher ganz oder teilweise in Weihnachtsgeschenke oder den Winterurlaub investieren. Wer gerade einen Ratenkredit abstottert oder seine Dispo nutzt, tut gut daran, die Extrazahlung zur Schuldentilgung einzusetzen. Und wer eine Immobilie finanziert hat, für den ist sowieso meist klar, wie er zusätzliche Gelder verwendet.

Ginge es nach der Europäischen Zentralbank, dann sollten die Deutschen allerdings statt Schulden abzutragen lieber mehr Schulden machen und teure Konsumgüter am besten per Kredit finanzieren. Das liegt daran, dass (solide finanzierte) Darlehen das Wachstum ankurbeln und gleichzeitig das Bankenwesen stabilisieren. Aus Verbrauchersicht muss jedoch die Frage erlaubt sein: Ist dieses Vorgehen wirklich sinnvoll?

Lieber auf Nummer sicher

Die Antwort ergibt sich aus einer uralten, aber immer noch gültigen Kreditregel. Und die lautet: Die Rückzahlung von geborgtem Geld sollte nicht länger dauern, als das finanzierte Wirtschaftsgut in Gebrauch ist. Wer also ein edles Schmuckstück verschenken möchte, das idealerweise von Generation zu Generation weitervererbt wird, kann durchaus darüber nachdenken, das Geschmeide auf Kredit zu kaufen. Wer hingegen, ganz klassisch, Elektrogeräte, Kleidung oder Spielsachen unter den Baum legen will, der sollte besser ohne fremde Hilfe bezahlen.

Warum diese Regel so sinnvoll ist, zeigt sich besonders deutlich beim Thema Urlaub. Wird der Reisetraum auf Kredit finanziert, haben sich die Beteiligten damit zwar (im besten Fall) ein paar unvergessliche Wochen erkauft. Der Preis dafür ist allerdings hoch, vielleicht sogar zu hoch. Denn selbst wenn die Zinsen niedrig sind, schränken die Raten für den Kredit mindestens ein Jahr lang die Liquidität der heimgekehrten Urlauber ein. Das macht sich besonders schmerzlich bemerkbar, wenn man ohnehin schon den einen oder anderen Kredit zu bedienen hat.

Solides Geschäft

In einer solchen Konstellation ist es daher unbedingt zu empfehlen, die Wünsche der EZB zu ignorieren und das Weihnachtsgeld zur Verringerung oder Ablösung bestehender Schulden zu verwenden.

Das ist bei klassischen Ratenkrediten meist problemlos und ohne (größere) Einbußen möglich. Grund: Der Gesetzgeber hat das maximale Vorfälligkeitsentschädigungsentgelt in diesem Fällen auf ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages begrenzt – bei einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten sind es sogar nur 0,5 Prozent.

Wer also sein Netto-Weihnachtsgeld von 1.500 Euro in den vorzeitigen Schuldendienst investiert, müsste im schlimmsten Fall gerade einmal 15 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Viele Banken verzichten sogar ganz auf diesen Posten: Nur fünf von 53 Banken im FMH-Ratenkreditvergleich verlangen eine Entschädigungszahlung bei Sondertilgung oder vorzeitiger Ablösung eines Ratenkredits.

Für Testzwecke können hier alle Rechner aufgerufen werden. Wird auf der richtigen Seite dann nicht mehr angezeigt.
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