Baukindergeld: Förderung bis März 2021 verlängert
Baukindergeld: Förderung bis März 2021 verlängert © candy1812 / Adobe Stock

Frankfurt 12.10.2020 –– Junge Familien, deren Bauvorhaben sich wegen Corona verzögert hat, können aufatmen: Sie haben noch bis März 2021 Zeit, um sich Zuschüsse von 12.000 Euro pro Kind zu sichern. Wie sollen angehende Eigenheimbesitzer die geschenkte Zeit am sinnvollsten nutzen?

Die Entscheidung ist konsequent. Im Zuge der Coronakrise verlängert der Bund den Förderzeitraum für das Baukindergeld– er läuft nun bis zum 31.03.2021. Das verschafft Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen könnten, etwas Luft. Denn sie müssen diverse bestimmte Fristen einhalten, um sich den Anspruch auf die Förderung zu sichern. Das war wegen der vielen Corona-Beschränkungen manchmal nur schwer zu bewerkstelligen. Zum Teil wurden Baugenehmigung nicht oder zu spät erteilt, vielfach verzögerte sich auch die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Daher hat man in Berlin nun den Förderzeitraum pauschal um drei Monate verlängert. Das soll Härten in Einzelfällen verhindern.

Der einen oder anderen Familie wird das helfen, den Zuschuss von 1200 Euro pro Jahr und Kind zu erhalten – und das für insgesamt zehn Jahre. Denn nun gilt Junge Eltern, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben, können einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Ursprünglich sollte die Frist 31. Dezember 2020 auslaufen.

Mehr Unterstützung für junge Familien und Alleinerziehende

Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen dürften davon profitieren, wie ein Blick in die Zahlen beweist: Bis Ende August 2020 haben bereits rund 260.500 Familien das Baukindergeld beantragt: Etwa zwei Drittel der Antragsteller haben Sprösslinge, die jünger sind als sechs Jahren. Bei mehr als 60 Prozent der Familien beträgt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen weniger als 40.000 Euro pro Jahr.

Wichtig: Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben gilt, dass der Baubeginn nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 31. März 2021 liegen muss. Die Anträge müssen Bauherren innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die zu fördernde Immobilie stellen. Das geht online über das KfW-Zuschussportal.

Eile mit Weile

Zugegeben: Drei Monate extra sind nicht die Welt, wenn es darum geht, die vielleicht größte Investition des Lebens auf den Weg zu bringen. Hektik ist trotzdem nicht angezeigt. Junge Familien, die das Wagnis Eigenheim angehen wollen, sollten die geschenkte Zeit vielmehr mit Bedacht nutzen, denn drei Monate mehr genügen durchaus, um den Kauf des begehrten Objekts sowie die Finanzierung mit der gebotenen Sorgfalt abzuschließen. Einen klaren Zeitrahmen für die einzelnen Schritte sollten sich die angehenden Eigenheimbesitzer aber dennoch abstecken, denn wer erst Ende Februar feststellt, dass er eine Immobilie kaufen will, der geht wahrscheinlich leer aus. Derzeit jedenfalls deutet alles darauf hin, dass der Staat nach dem Ende des (verlängerten) Förderzeitraums erst einmal keine Zuschüsse für Bauvorhaben von Familien gewährt.

Das ist ausgesprochen schade, denn gerade dieser Klientel fehlt für einen Kauf oft das erforderliche Eigenkapital. Oft reicht das Ersparte nicht einmal aus, um die Kaufnebenkosten von 8,5 Prozent (ohne Makler) zu stemmen.

Die FMH-Finanzberatung schlägt daher vor, dass jede Familie, die sich für den Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie entscheidet, beim Ersterwerb keine Grunderwerbsteuer zahlen sollte. Ebenfalls hilfreich wäre es, wenn der Staat sich mit 50 Prozent an den Notar- und Grundbuchkosten beteiligte. Diese Maßnahmen könnten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass junge Familien, aber auch Alleinerziehende Wohneigentum und damit Vermögen schaffen können.

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