Frankfurt 01.10.2009 –– Wer einen Kredit aufnimmt, tut im Prinzip gut daran, sich abzusichern. So vermeidet man, dass im Todesfall des Kreditnehmers die Familie die Raten nicht mehr bedienen kann oder Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit die Tilgung gefährden. Doch Tatsache ist: Die Absicherung nützt in erster Linie den Banken, wie die FMH-Finanzberatung jetzt recherchiert hat.

Wir wollten wissen: Welche Restschuld-Versicherungen gibt es für einen 35-jährigen, der einen Kredit von 10.000 Euro aufnimmt – und haben 22 Angebote für unterschiedliche Absicherungen und Laufzeiten eingeholt. Bei einer Kreditlaufzeit von 36 Monaten variiert der Einmalbeitrag für die reine Todesfallabsicherung zwischen 58,26 Euro und 216 Euro. Übrigens: Wer schon mit einer Risikolebens-versicherung vorgesorgt hat, muss diesen schlimmsten Fall nicht eigens absichern.

Sollen Todesfallrisiko, Arbeitsunfähigkeit und mögliche Arbeitslosigkeit in einem Paket versichert werden, wollen die Banken deutlich mehr. In diesem Fall reicht die Spanne für 36 Monate von 505,81 bis 949,39 Euro. Bei einer Kreditlaufzeit von 60 Monaten spreizt sich der Preisabstand sogar von 637,35 Euro bis 1.560 Euro. Diese Einmalbeträge erhöhen im Regelfall die Darlehenssumme – für die Bank ein tolles Geschäft: Sie erhält damit zusätzliche Zinseinnahmen und etwa 15 bis 60 Prozent Provision von der Versicherung.

Die Geldhäuser reduzieren also ihr Kreditausfallrisiko, erhalten zusätzliche Zinsen und saftige Provisionen. Der Kunde zahlt und ist versichert – doch meist schlechter, als er glaubt. Denn bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit greift die Police erst nach einer Wartezeit von drei bis sechs Monaten nach dem Vertragsabschluss. Bei Eintritt des Schadenfalls ist zudem eine Karenzzeit von sechs Wochen bis drei Monaten zu beachten. Das bedeutet: Der Kreditnehmer würde bis zu neun Monate keinen Versicherungsschutz haben, obwohl er die Police bezahlt hat. Zudem wird im Schadensfall meist nur für einen begrenzten Zeitraum von 12 bis 24 Monaten gezahlt. Fazit: Finger weg von Restschuldversicherungen! Der Preis ist hoch, die Leistung mäßig.

Da der Abschluss einer Restschuldversicherung bei keiner Bank Pflicht ist, muss der Versicherungsbeitrag nicht in den Effektivzins eingearbeitet werden. Wäre dies so, würde sich der Effektivzins bei Mehrkosten von 1.560 Euro um knapp acht Prozentpunkte erhöhen und in der günstigsten Variante mit Mehrkosten von 58 Euro immer noch um 0,42 Prozentpunkte.

Übrigens: Wenn der Banker insistiert, dass eine solche zusätzliche Restschuldversicherung abgeschlossen werden müsse, können Kreditnehmer dies eigentlich ohne Bedenken tun. Denn sie haben bei Lebensversicherungen ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Ist der Kredit ausbezahlt, kann man die Police problemlos widerrufen.

FMH-Finanzberatung 31.07.2009

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