Bereitstellungszinsen und Teilauszahlung
Die optimale Baufinanzierung - Teil 7
Wer sein Haus von Grund auf neu baut oder zunächst größere Umbauten oder Modernisierungen vornehmen muss, bekommt sein Darlehen in den seltensten Fällen komplett ausgezahlt. Stattdessen werden je nach Baufortschritt Teilbeträge ausbezahlt.


Bereitstellungszinsen
Während beim Kauf eines bezugsfertigen Hauses das gesamte Darlehen meist auf einmal ausbezahlt wird, damit der Kaufvertrag erfüllt werden kann, wird bei einem Neubau oder Kauf mit Umbau nicht die gesamte Summe auf einmal benötigt. Deshalb wird sie auch nur nach und nach ausbezahlt. Da die Bank jedoch das gesamte Darlehen bereits ab Vertragsunterschrift bereitstellt, auch wenn der Kunde es noch nicht komplett abrufen kann, verlangt die Bank für die Bereitstellung des Darlehens Bereitstellungszinsen.
Die meisten Institute gewähren ihren Kunden jedoch einen gewissen Zeitraum, in dem das Darlehen kostenfrei abgerufen werden kann. Dieser Zeitraum kann von Bank zu Bank variieren. Viele Banken variieren auch bei den Freimonaten, ob es sich um einen Kauf oder ein Bauvorhaben handelt. Meist sind es dann bei einem Kauf 3 und bei einem Neubau 6 bis 12 Monate, bevor der Geldgeber die sogenannten Bereitstellungszinsen verlangt. Diese liegen aktuell sehr oft bei 3% pro Jahr oder 0,25% pro Monat. Wer noch 100.000 Euro von der Bank nicht ausgezahlt aber bereitgestellt bekommt, muss monatlich 250 Euro dafür bezahlen – plus den Zinsen (nicht den Tilgungsanteil) für die ausgezahlten Darlehensbeträge! Die Bereitstellungszinsen sind deshalb ärgerliche Kosten, da sie zurzeit wesentlich höher ausfallen als die Darlehenszinsen selbst. Einige wenige Banken begnügen sich zwischenzeitlich jedoch auch mit 0,15% und weniger.
Wer bereits im Vorfeld weiß, dass er eine lange Bauzeit hat, sollte sich anhand des Bauträgervertrags deshalb genau ausrechnen lassen, welche Kosten auf ihn zukommen.
Teilauszahlung des Darlehens
Wer ein fertiges Haus kauft, muss sich nur in seltenen Fällen Gedanken über Bereitstellungszinsen machen und schon gar nicht darüber, in welchen Teilbeträgen das Darlehen ausgezahlt wird. Doch wer über 12 oder 18 Monate lang ein Haus baut oder bauen lässt, sollte diesem Thema ein hohes Gewicht bei der Kreditauswahl schenken. Dies erleichtert später die Erfüllung des Bauträgervertrages und die Bezahlung der Handwerker.
Wann welche Teilbeträge ausbezahlt werden sollten, kann dem Bauträgervertrag entnommen werden, in dem die fälligen Zahlungen aufgelistet sind. Meist handelt es sich um die Vorgaben der Makler-und Bauträgerverordnung:
- 30 % nach Auflassungsvormerkung (Grundstückübertrag)
- Von den verbleibenden 70% in maximal 6 Teilbeträgen
- 40 % nach Rohbaufertigstellung (einschließlich Zimmererarbeiten),
- 8 % nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,
- 3 % nach Rohinstallation der Heizungsanlagen,
- 3 % nach Rohinstallation der Sanitäranlagen
- 3 % nach Rohinstallation der Elektroanlagen,
- 10 % nach Fenstereinbau, (einschließlich Verglasung),
- 6 % nach Innenputz (ohne Beiputzarbeiten),
- 3 % nach Estricharbeiten,
- 4 % nach Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
- 12 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,
- 3 % nach Fassadenarbeiten und
- 5 % nach vollständiger Fertigstellung.
Wer in Eigenregie baut, könnte mit diesen wenig flexiblen Auszahlungsvorgaben in Schwierigkeiten kommen. Glücklicherweise gibt es jedoch auch Banken, die keine starren Auszahlungsvorgaben haben, sondern auszahlen, wenn der Kunde es anfordert. Wer selbst baut, sollte auf dieses wichtige Detail deshalb unbedingt bei der Kreditbeantragung achten.
Lesen Sie weiter: Bausparen in der Baufinanzierung
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