Staatliche Leistungen
Die FMH-Tabellen zur staatlichen Förderung
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, was Vermögenswirksame Leistungen sind, welchen Anspruch sie darauf haben und welche Investitionsmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Obendrein gibt’s auch noch Geld als Wohnungsbauprämie, für Denkmalschutz-Abschreibung, Kindergeld und Riester-Förderung. Deshalb finden Sie an dieser Stelle wichtige Informationen zum Thema – und alle Zahlen auf einen Blick.
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Vermögenswirksame Leistungen – Bausparen
Der Staat bietet finanzielle Anreize (Arbeitnehmer-Sparzulage), um den Aufbau von Vermögen in Arbeitnehmerhand zu erreichen. Arbeitnehmer können insgesamt 870 € zulagenbegünstigt anlegen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 400 € für Beteiligungssparen, insbesondere Aktienfonds, und 470 € für Bausparen.
Tipp: Seitlich wischen, um die gesamte Tabelle zu sehen ↔︎
2004 - 2020  | 2021 - 2023  | ab 2024  | |
Förderhöchstbetrag  | 470 €  | 470 €  | 470 €  | 
- Sparzulage  | 9% max. 43 €  | 9% max. 43 €  | 9% max. 43 €  | 
Einkommensgrenze  | |||
Ledige  | 17.900 €  | 17.900 €  | 40.000 €  | 
Verheiratete  | 35.800 €  | 35.800 €  | 80.000 €  | 
Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt.
Quelle: FMH-Finanzberatung
Vermögenswirksame Leistungen – Beteiligungssparen
Investmendfonds, betriebliche Beteiligung
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, 400 € zulagenbegünstigt im Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligung), in deutsche oder ausländische Werpapier, Sondervermögen, Dachfonds oder gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Investmentfonds (mit der Voraussetzung, das der Aktienanteil jeweils mindestens 60 % beträgt) zu investieren.
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ab 2009  | 2020 - 2023  | ab 2024  | |
Förderhöchstbetrag  | 400 €  | 400 €  | 400 €  | 
AN-Sparzulage  | 20%, max. 80 €  | 20%, max. 80 €  | 20%, max. 80 €  | 
Einkommensgrenze  | |||
Ledige  | 20.000 €  | 20.000 €  | 40.000 €  | 
Verheiratete  | 40.000 €  | 40.000 €  | 80.000 €  | 
Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt.
Quelle: FMH-Finanzberatung
Wohnungsbauprämie – Bausparen
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2004 - 2010  | 2020  | ab 2021  | |
Aufwendungen maximal  | |||
Ledige  | 512 €  | 512 €  | 700 €  | 
Verheiratete  | 1.024 €  | 1.024 €  | 1.400 €  | 
Prämie auf Aufwendung  | |||
Ledige  | 8,80%, max. 45,06 €  | 8,80%, max. 45,06 €  | 10%, max. 70 €  | 
Verheiratete  | 8,80%, max. 90,11 €  | 8,80%, max. 90,11 €  | 10%, max. 140 €  | 
Einkommensgrenze  | |||
Ledige  | 25.600 €  | 25.600 €  | 35.000 €  | 
Verheiratete  | 51.200 €  | 51.200 €  | 70.000 €  | 
Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt. Seit dem Jahr 2010 erhält die Wohnungsbauprämie nur, wer auch später den Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Investitionen einsetzt oder bei Vertragsbschluss das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat.
Quelle: FMH-Finanzberatung
Denkmalschutz Abschreibung
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Bezugsgröße  | 2020  | ab 2021  | |
Eigengenutzte Immobilie  | Anerkannte Denkmalschutzinvestition  | 10 Jahre 9%  | 10 Jahre 9%  | 
Vermietete Immobilie  | Anerkannte Denkmalschutzinvestition  | 8 Jahre 9%  | 8 Jahre 9%  | 
Quelle: FMH-Finanzberatung
Staatliche Zulagen – Kindergeld und Riester
Wir möchten hier nur einige wichtige Zulagen aufführen.
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ab 2019  | ab 2020  | ab 2021  | ab 2022  | ab 2023  | ab 2024  | ab 2025  | |
KIndergeld für 1. KInd  | 204 €  | 204 €  | 219 €  | 219 €  | 250 €  | 250 €  | 255 €  | 
- für das 2. KInd  | 204 €  | 204 €  | 219 €  | 219 €  | 250 €  | 250 €  | 255 €  | 
- für das 3. Kind  | 210 €  | 210 €  | 225 €  | 225 €  | 250 €  | 250 €  | 255 €  | 
- ab dem 4. Kind  | 225 €  | 235 €  | 250 €  | 250 €  | 250 €  | 250 €  | 255 €  | 
KInderfreibetrag inkl. Erziehungsfreibetrag pro Elternteil  | 3.810 €  | 3.906 €  | 4.194 €  | 4.274 €  | 4.476 €  | 4.770 €  | 4.800 €  | 
Einkommensgrenze volljähriges Kind bis 25. Lebensjahr  | keine Grenze  | keine Grenze  | keine Grenze  | keine Grenze  | keine Grenze  | keine Grenze  | keine Grenze  | 
Riesterzulage  | |||||||
Grundförderung  | 175 €  | 175 €  | 175 €  | 175 €  | 175 €  | 175 €  | 175 €  | 
- je Kind das bis Dez. 2007 geboren wurde  | 185 €  | 185 €  | 185 €  | 185 €  | 185 €  | 185 €  | 185 €  | 
- je Kind das nach Jan. 2008 geboren wurde  | 300 €  | 300 €  | 300 €  | 300 €  | 300 €  | 300 €  | 300 €  | 
- Berufseinsteiger Bonus (bis 25. Lebensjahr)  | 200 €  | 200 €  | 200 €  | 200 €  | 200 €  | 200 €  | 200 €  | 
Um die komplette Riesterzulage zu bekommen, muss mindestens 4% ( abzüglich Riesterzulage ) des Einkommens in einen Riestervertrag eingezahlt werden. Der Höchsbetrag wurde auf 2.100 Euro festgelegt. Der Berufseinsteigerbonus wird nur einmalig gewährt.
Quelle: FMH-Finanzberatung
Freibeträge Kapitalvermögen
Die Freibeträge für Kapitalvermögen werden weiter reduziert.
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ab Jan. 2007  | ab Jan. 2009  | ab Jan. 2023  | |
Sparer-Freibetrag  | |||
- für Ledige  | 750 €  | 801 €  | 1.000 €  | 
- für Verheiratete  | 1.500 €  | 1.602 €  | 2.000 €  | 
Werbungskosten-Pauschale  | |||
- für Ledige  | 51 €  | entfällt  | entfällt  | 
- für Verheiratete  | 102 €  | entfällt  | entfällt  | 
Quelle: FMH-Finanzberatung
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