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01.09.2025

Staatliche Leistungen

Die FMH-Tabellen zur staatlichen Förderung

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, was Vermögenswirksame Leistungen sind, welchen Anspruch sie darauf haben und welche Investitionsmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Obendrein gibt’s auch noch Geld als Wohnungsbauprämie, für Denkmalschutz-Abschreibung, Kindergeld und Riester-Förderung. Deshalb finden Sie an dieser Stelle wichtige Informationen zum Thema – und alle Zahlen auf einen Blick.

Ania Scholz-Orfanidis: Expertin für Geldanlagen, Girokonten und Ratenkredite
Ania Scholz-OrfanidisExpertin für Geldanlagen, Girokonten und Ratenkredite
Erstellt am 01.09.2025, Aktualisiert am 13.01.2026
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Staatliche Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen – Bausparen

Der Staat bietet finanzielle Anreize (Arbeitnehmer-Sparzulage), um den Aufbau von Vermögen in Arbeitnehmerhand zu erreichen. Arbeitnehmer können insgesamt 870 € zulagenbegünstigt anlegen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 400 € für Beteiligungssparen, insbesondere Aktienfonds, und 470 € für Bausparen.

2004 - 2020

2021 - 2023

ab 2024

Förderhöchstbetrag

470 €

470 €

470 €

- Sparzulage

9% max. 43 €

9% max. 43 €

9% max. 43 €

Einkommensgrenze

Ledige

17.900 €

17.900 €

40.000 €

Verheiratete

35.800 €

35.800 €

80.000 €

Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt.
Quelle: FMH-Finanzberatung

Vermögenswirksame Leistungen – Beteiligungssparen

Investmendfonds, betriebliche Beteiligung
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, 400 € zulagenbegünstigt im Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligung), in deutsche oder ausländische Wertpapier, Sondervermögen, Dachfonds oder gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Investmentfonds (mit der Voraussetzung, das der Aktienanteil jeweils mindestens 60 % beträgt) zu investieren.

ab 2009

2020 - 2023

ab 2024

Förderhöchstbetrag

400 €

400 €

400 €

AN-Sparzulage

20%, max. 80 €

20%, max. 80 €

20%, max. 80 €

Einkommensgrenze

Ledige

20.000 €

20.000 €

40.000 €

Verheiratete

40.000 €

40.000 €

80.000 €

Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt.
Quelle: FMH-Finanzberatung

Wohnungsbauprämie – Bausparen

2004 - 2010

2020

ab 2021

Aufwendungen maximal

Ledige

512 €

512 €

700 €

Verheiratete

1.024 €

1.024 €

1.400 €

Prämie auf Aufwendung

Ledige

8,80%, max. 45,06 €

8,80%, max. 45,06 €

10%, max. 70 €

Verheiratete

8,80%, max. 90,11 €

8,80%, max. 90,11 €

10%, max. 140 €

Einkommensgrenze

Ledige

25.600 €

25.600 €

35.000 €

Verheiratete

51.200 €

51.200 €

70.000 €

Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt. Seit dem Jahr 2010 erhält die Wohnungsbauprämie nur, wer auch später den Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Investitionen einsetzt oder bei Vertragsbschluss das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat.
Quelle: FMH-Finanzberatung

Denkmalschutz Abschreibung

Bezugsgröße

2020

ab 2021

Eigengenutzte Immobilie

Anerkannte Denkmalschutzinvestition

10 Jahre 9%

10 Jahre 9%

Vermietete Immobilie

Anerkannte Denkmalschutzinvestition

8 Jahre 9%
und 4 Jahre 7%

8 Jahre 9%
und 4 Jahre 7%

Quelle: FMH-Finanzberatung

Staatliche Zulagen – Kindergeld und Riester

Wir möchten hier nur einige wichtige Zulagen aufführen.

ab 2019

ab 2020

ab 2021

ab 2022

ab 2023

ab 2024

ab 2025

ab 2026

KIndergeld für 1. KInd

204 €

204 €

219 €

219 €

250 €

250 €

255 €

259 €

- für das 2. KInd

204 €

204 €

219 €

219 €

250 €

250 €

255 €

259 €

- für das 3. Kind

210 €

210 €

225 €

225 €

250 €

250 €

255 €

259 €

- ab dem 4. Kind

225 €

235 €

250 €

250 €

250 €

250 €

255 €

259 €

KInderfreibetrag inkl. Erziehungsfreibetrag pro Elternteil

3.810 €

3.906 €

4.194 €

4.274 €

4.476 €

4.770 €

4.800 €

4.878 €

Einkommensgrenze volljähriges Kind bis 25. Lebensjahr

keine Grenze

keine Grenze

keine Grenze

keine Grenze

keine Grenze

keine Grenze

keine Grenze

keine Grenze

Riesterzulage

Grundförderung

175 €

175 €

175 €

175 €

175 €

175 €

175 €

175 €

- je Kind das bis Dez. 2007 geboren wurde

185 €

185 €

185 €

185 €

185 €

185 €

185 €

185 €

- je Kind das nach Jan. 2008 geboren wurde

300 €

300 €

300 €

300 €

300 €

300 €

300 €

300 €

- Berufseinsteiger Bonus (bis 25. Lebensjahr)

200 €

200 €

200 €

200 €

200 €

200 €

200 €

200 €

Um die komplette Riesterzulage zu bekommen, muss mindestens 4% ( abzüglich Riesterzulage ) des Einkommens in einen Riestervertrag eingezahlt werden. Der Höchsbetrag wurde auf 2.100 Euro festgelegt. Der Berufseinsteigerbonus wird nur einmalig gewährt.
Quelle: FMH-Finanzberatung

Freibeträge Kapitalvermögen

Die Freibeträge für Kapitalvermögen werden weiter reduziert.

ab Jan. 2007

ab Jan. 2009

ab Jan. 2023

Sparer-Freibetrag

- für Ledige

750 €

801 €

1.000 €

- für Verheiratete

1.500 €

1.602 €

2.000 €

Werbungskosten-Pauschale

- für Ledige

51 €

entfällt

entfällt

- für Verheiratete

102 €

entfällt

entfällt

Quelle: FMH-Finanzberatung

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