Staatliche Leistungen Die FMH-Tabellen zur staatlichen Förderung
- Vermögenswirksame Leistungen – Bausparen
- Vermögenswirksame Leistungen – Beteiligungssparen
- Wohnungsbauprämie – Bausparen
- Denkmalschutz Abschreibung
- Staatliche Zulagen – Kindergeld und Riester
- Freibeträge Kapitalvermögen
Der Staat bietet finanzielle Anreize (Arbeitnehmer-Sparzulage), um den Aufbau von Vermögen in Arbeitnehmerhand zu erreichen. Arbeitnehmer können insgesamt 870 € zulagenbegünstigt anlegen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 400 € für Beteiligungssparen, insbesondere Aktienfonds, und 470 € für Bausparen. Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt.
2004 - 2020 2021 - 2023 ab 2024 Förderhöchstbetrag 470 € 470 € 470 € - Sparzulage 9% max. 43 € 9% max. 43 € 9% max. 43 € Einkommensgrenze Ledige 17.900 € 17.900 € 40.000 € Verheiratete 35.800 € 35.800 € 80.000 €
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Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, 400 € zulagenbegünstigt im Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligung), in deutsche oder ausländische Werpapier, Sondervermögen, Dachfonds oder gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Investmentfonds (mit der Voraussetzung, das der Aktienanteil jeweils mindestens 60 % beträgt) zu investieren. Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt.
ab 2009 2020 - 2023 ab 2024 Förderhöchstbetrag 400 € 400 € 400 € AN-Sparzulage 20%, max. 80 € 20%, max. 80 € 20%, max. 80 € Einkommensgrenze Ledige 20.000 € 20.000 € 40.000 € Verheiratete 40.000 € 40.000 € 80.000 €
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Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt. Seit dem Jahr 2010 erhält die Wohnungsbauprämie nur, wer auch später den Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Investitionen einsetzt oder bei Vertragsbschluss das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat.
2004 - 2010 2020 ab 2021 Aufwendungen maximal Ledige 512 € 512 € 700 € Verheiratete 1.024 € 1.024 € 1.400 € Prämie auf Aufwendung Ledige 8,80%, max. 45,06 € 8,80%, max. 45,06 € 10%, max. 70 € Verheiratete 8,80%, max. 90,11 € 8,80%, max. 90,11 € 10%, max. 140 € Einkommensgrenze Ledige 25.600 € 25.600 € 35.000 € Verheiratete 51.200 € 51.200 € 70.000 €
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Bezugsgröße 2020 ab 2021 Eigengenutzte Immobilie Anerkannte Denkmalschutzinvestition 10 Jahre 9% 10 Jahre 9% Vermietete Immobilie Anerkannte Denkmalschutzinvestition 8 Jahre 9%
und 4 Jahre 7%8 Jahre 9%
und 4 Jahre 7%
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Wir möchten hier nur einige wichtige Zulagen aufführen. Um die komplette Riesterzulage zu bekommen, muss mindestens 4% ( abzüglich Riesterzulage ) des Einkommens in einen Riestervertrag eingezahlt werden. Der Höchsbetrag wurde auf 2.100 Euro festgelegt. Der Berufseinsteigerbonus wird nur einmalig gewährt.
ab 2018 ab 2019 ab 2020 ab 2021 ab 2022 ab 2023 ab 2024 KIndergeld für 1. KInd 194 € 204 € 204 € 219 € 219 € 250 € 250 € - für das 2. KInd 194 € 204 € 204 € 219 € 219 € 250 € 250 € - für das 3. Kind 200 € 210 € 210 € 225 € 225 € 250 € 250 € - ab dem 4. Kind 225 € 225 € 235 € 250 € 250 € 250 € 250 € KInderfreibetrag inkl. Erziehungsfreibetrag pro Elternteil 3.714 € 3.810 € 3.906 € 4.194 € 4.274 € 4.476 € 4.770 € Einkommensgrenze volljähriges Kind bis 25. Lebensjahr keine Grenze keine Grenze keine Grenze keine Grenze keine Grenze keine Grenze keine Grenze Riesterzulage Grundförderung 154 € 175 € 175 € 175 € 175 € 175 € 175 € - je Kind das bis Dez. 2007 geboren wurde 185 € 185 € 185 € 185 € 185 € 185 € 185 € - je Kind das nach Jan. 2008 geboren wurde 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € - Berufseinsteiger Bonus (bis 25. Lebensjahr) 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 €
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Die Freibeträge für Kapitalvermögen werden weiter reduziert.
ab Jan. 2007 ab Jan. 2009 ab Jan. 2023 Sparer-Freibetrag - für Ledige 750 € 801 € 1.000 € - für Verheiratete 1.500 € 1.602 € 2.000 € Werbungskosten-Pauschale - für Ledige 51 € entfällt entfällt - für Verheiratete 102 € entfällt entfällt
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