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17.08.2026
NEU

Frühstart-Rente: So funktioniert die neue Altersvorsorge für Kinder

Wer die staatliche Förderung erhält und was Eltern jetzt wissen sollten

Mit der Frühstart-Rente will der Staat Kindern einen frühen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Geplant sind zehn Euro pro Monat, die langfristig am Kapitalmarkt angelegt werden. Wir erklären, wer gefördert wird, wann die ersten Zahlungen starten und welches Vermögen daraus bis zum Rentenalter entstehen kann.

Beate Balke: Expertin für Wertpapiere, Kreditkarten und Bausparen
Beate BalkeExpertin für Wertpapiere, Kreditkarten und Bausparen
Erstellt am 17.08.2026, Aktualisiert am 17.08.2026
Vier Kinder spielen gemeinsam zwischen Bäumen in einem sonnigen Wald

Mit zehn Euro im Monat will der Staat Kindern künftig einen frühen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern langfristig am Kapitalmarkt angelegt. Dank des langen Anlagezeitraums soll so bis zum Rentenalter ein deutlich größeres Vorsorgevermögen entstehen.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstart-Rente am 12. August 2026 beschlossen. Damit ist die Frühstart-Rente politisch einen wichtigen Schritt weiter, endgültig Gesetz ist sie allerdings noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Vorhaben befassen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach den Plänen der Bundesregierung bis Ende 2026 abgeschlossen werden.

Das Wichtigste zur Frühstart-Rente

  • Der Staat zahlt 10 Euro pro Monat für jedes anspruchsberechtigte Kind.
  • Gefördert wird grundsätzlich vom 6. bis zum 18. Lebensjahr.
  • Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
  • Die Eltern können ein geeignetes Altersvorsorgedepot für ihr Kind eröffnen.
  • Wird kein Depot eröffnet, legt der Staat das Geld kollektiv am Kapitalmarkt an.
  • Die Frühstart-Rente startet mit dem Geburtsjahrgang 2020. Die Förderung für diesen Jahrgang wird für 2026 rückwirkend gewährt.
  • Die regulären Einzahlungen sollen ab 2027 beginnen.
  • Das geförderte Geld ist grundsätzlich bis zum 65. Lebensjahr gebunden.

Frühstart-Rente beschlossen – aber noch nicht endgültig Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf für das Frühstartrentengesetz beschlossen. Von einem bereits vollständig abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren kann deshalb noch nicht gesprochen werden.

Geplant ist, das parlamentarische Verfahren noch im Jahr 2026 abzuschließen und das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten zu lassen. Die ersten staatlichen Zahlungen sollen dann 2027 erfolgen. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 wird die Förderung rückwirkend für das Jahr 2026 berücksichtigt.

Für Eltern bedeutet das: Sie müssen derzeit noch kein Depot eröffnen. Erst wenn das Gesetz verabschiedet und die technische Umsetzung abgeschlossen ist, kann die Frühstart-Rente praktisch starten.

Wer bekommt die Frühstart-Rente?

Grundsätzlich soll der Bund für Kinder und Jugendliche vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro einzahlen. Voraussetzung ist nach dem aktuellen Regierungsentwurf ein erster Wohnsitz in Deutschland. Das Einkommen oder Vermögen der Eltern spielt keine Rolle.

Allerdings werden nicht sofort sämtliche Kinder zwischen sechs und 18 Jahren einbezogen. Die Frühstart-Rente wird jahrgangsweise eingeführt.

Den Anfang machen die Kinder des Geburtsjahrgangs 2020. Anschließend kommt Jahr für Jahr der jeweils neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu.

Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen.

So ist die Einführung geplant

2026: Der Geburtsjahrgang 2020 erhält rückwirkend Anspruch auf die Förderung.

2027: Die tatsächlichen Zahlungen beginnen. Neben dem Jahrgang 2020 wird der Geburtsjahrgang 2021 einbezogen.

Ab 2028: Jedes Jahr kommt der nächste Geburtsjahrgang hinzu.

Dadurch wächst die Zahl der geförderten Kinder schrittweise.

Wie viel Geld zahlt der Staat?

Die staatliche Förderung beträgt:

10 Euro pro Monat beziehungsweise 120 Euro pro Jahr.

Über die maximale Förderzeit von zwölf Jahren summieren sich die reinen staatlichen Einzahlungen damit auf:

10 Euro × 12 Monate × 12 Jahre = 1.440 Euro.

Der entscheidende Punkt der Frühstart-Rente ist allerdings nicht die Höhe der Einzahlung allein. Das Geld soll über Jahrzehnte am Kapitalmarkt investiert bleiben und dadurch vom Zinseszinseffekt profitieren.

Aus 1.440 Euro können laut Bundesregierung rund 53.000 Euro werden

Das Bundesfinanzministerium zeigt in einer Beispielrechnung, wie stark sich der lange Anlagehorizont auswirken könnte.

Unterstellt wird dabei eine durchschnittliche Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr. Aus den staatlichen Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro würden demnach bis zum 18. Geburtstag rund 2.200 Euro. Bleibt dieses Geld anschließend bis zum Alter von 65 Jahren investiert, könnten daraus rund 53.000 Euro werden.

Wichtig: Die sieben Prozent sind eine Rechenannahme und keine garantierte Rendite. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen. Zudem handelt es sich bei den 53.000 Euro um einen nominalen Betrag. Inflation und die spätere Besteuerung der Auszahlungen sind darin nicht berücksichtigt.

Wie hoch wäre daraus die spätere Monatsrente?

Häufig wird aus einem Kapital von rund 53.000 Euro eine zusätzliche monatliche Altersvorsorge von etwa 200 bis 300 Euro abgeleitet. Eine feste Monatsrente garantiert die Frühstart-Rente jedoch nicht.

Wie viel später tatsächlich monatlich zur Verfügung steht, hängt unter anderem davon ab,

  • wie lange das Kapital ausgezahlt werden soll,
  • wie sich das verbleibende Vermögen während der Auszahlungsphase entwickelt,
  • welche Kosten anfallen und
  • wie die Leistungen steuerlich behandelt werden.

Die 53.000 Euro aus der Beispielrechnung sind deshalb aussagekräftiger als die Umrechnung in eine vermeintlich sichere monatliche Rente.

Eltern können zusätzlich einzahlen

Die staatlichen zehn Euro müssen nicht die einzige Einzahlung bleiben. Eltern oder andere Personen können das Vorsorgedepot zusätzlich besparen.

Nach dem Regierungsentwurf sind private Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich.

Welchen Effekt zusätzliche Sparbeträge haben können, zeigt ebenfalls eine Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums:

Zusätzliche Einzahlung der Eltern

Einzahlungen bis 18

Modellwert mit 18

Modellwert mit 65

0 € monatlich

1.440 €

ca. 2.200 €

ca. 53.000 €

10 € monatlich

2.880 €

ca. 4.400 €

ca. 107.000 €

20 € monatlich

4.320 €

ca. 6.600 €

ca. 160.000 €

50 € monatlich

8.640 €

ca. 13.300 €

ca. 320.000 €

Auch diese Werte basieren auf einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von sieben Prozent pro Jahr und sind nicht garantiert.

Wie wird das Geld der Frühstart-Rente angelegt?

Für die individuelle Frühstart-Rente sollen nicht beliebige Depots genutzt werden können. Vorgesehen sind zertifizierte Standarddepot-Verträge der privaten Altersvorsorge. Diese Produkte sollen einfach aufgebaut sein und langfristige Kapitalmarktanlagen ermöglichen.

Der Staat macht dabei Vorgaben zu den Kosten:

  • Die Effektivkosten dürfen in der Ansparphase maximal 1 Prozent betragen.
  • Bis zur Volljährigkeit dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangt werden.

Eine klassische Kapitalgarantie ist nicht vorgesehen. Das Geld kann deshalb stärker in chancenorientierte Anlagen wie Aktien und Aktienfonds investiert werden. Entsprechend sind Wertschwankungen möglich.

Gerade der lange Zeitraum bis zum Rentenalter soll dabei helfen, kurzfristige Schwankungen auszugleichen und langfristige Renditechancen zu nutzen.

Was passiert, wenn die Eltern kein Depot eröffnen?

Kein Kind soll die staatliche Förderung verlieren, nur weil die Eltern kein Altersvorsorgedepot auswählen.

Wird kein individueller Vertrag abgeschlossen, fließen die staatlichen Beiträge in eine kollektive Kapitalanlage. Dafür soll ein staatliches Sondervermögen eingerichtet werden, das von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird.

Das Geld soll dabei global diversifiziert und vor allem in Aktien beziehungsweise Aktienfonds investiert werden.

Die kollektive Anlage beginnt zeitversetzt. Eltern erhalten zunächst ausreichend Gelegenheit, selbst einen individuellen Vertrag für ihr Kind abzuschließen.

Später kann der persönliche Anteil aus dem staatlich verwalteten Vermögen in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Nach dem aktuellen Entwurf ist dieser Abruf bis zum vollendeten 35. Lebensjahr möglich.

Was passiert mit dem Depot ab dem 18. Geburtstag?

Mit der Volljährigkeit endet die staatliche Einzahlung von zehn Euro pro Monat. Das angesparte Kapital bleibt jedoch für die Altersvorsorge erhalten.

Das vorhandene Standarddepot kann im Rahmen der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge weitergeführt und mit eigenen Beiträgen bespart werden. Alternativ kann das angesparte Startkapital auf einen anderen förderfähigen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Eine freie Auszahlung mit 18 Jahren ist dagegen nicht vorgesehen. Das geförderte Kapital soll grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr verfügbar sein.

Damit unterscheidet sich die Frühstart-Rente deutlich von einem klassischen Kinderdepot: Das Geld ist ausdrücklich für die Altersvorsorge bestimmt und kann nicht mit 18 beispielsweise für Studium, Führerschein oder die erste Wohnung verwendet werden.

Wie werden Erträge aus der Frühstart-Rente besteuert?

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei. Steuern sollen grundsätzlich erst später bei der Auszahlung im Rentenalter anfallen. Man spricht von einer nachgelagerten Besteuerung.

Dadurch können während der jahrzehntelangen Ansparphase auch Erträge weiter investiert werden, die bei einem normalen Wertpapierdepot möglicherweise bereits besteuert würden.

Checkliste: Was Eltern zur Frühstart-Rente wissen sollten

1. Prüfen, wann das eigene Kind an der Reihe ist

  • Geburtsjahr des Kindes prüfen.
  • Der erste geförderte Jahrgang ist 2020.
  • Danach kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu.
  • Voraussetzung ist nach aktuellem Regierungsentwurf ein erster Wohnsitz in Deutschland.

2. Noch auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens warten

  • Der Regierungsentwurf wurde am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossen.
  • Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Gesetz befassen.
  • Die praktische Umsetzung soll ab 2027 beginnen.

3. Individuelles Vorsorgedepot prüfen

  • Sobald entsprechende Produkte angeboten werden, Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen.
  • Nur geeignete und zertifizierte Standarddepot-Verträge kommen für die staatliche Förderung infrage.
  • Auf Kosten, Anlagestrategie und langfristige Renditechancen achten.

4. Eigene Zuzahlungen überlegen

  • Prüfen, ob zusätzlich zu den zehn Euro des Staates eigenes Geld eingezahlt werden soll.
  • Bereits kleinere monatliche Beträge können durch den langen Anlagezeitraum einen erheblichen Unterschied machen.
  • Private Zuzahlungen sind nach aktuellem Stand bis 6.840 Euro pro Jahr möglich.

5. Kein Depot eröffnet? Die Förderung geht nicht verloren

  • Ohne individuelle Entscheidung wird das Geld kollektiv angelegt.
  • Die Deutsche Bundesbank soll die staatliche Kapitalanlage verwalten.
  • Der individuelle Anteil kann später in einen persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
  • Tipp: In unserem Depot-Vergleich können Sie sich einen Überblick zu vielen Anbietern verschaffen.

Fazit: Die zehn Euro sind vor allem der Startschuss

Zehn Euro im Monat wirken zunächst nicht wie ein großer Beitrag zur Altersvorsorge. Über zwölf Jahre zahlt der Staat schließlich lediglich 1.440 Euro ein. Der eigentliche Vorteil der Frühstart-Rente liegt jedoch im ungewöhnlich langen Anlagehorizont.

Wer bereits im Kindesalter investiert und das Kapital bis zum Rentenalter arbeiten lässt, kann über Jahrzehnte vom Zinseszinseffekt profitieren. Genau das zeigt die Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums: Aus 1.440 Euro staatlicher Förderung könnten bei einer durchschnittlichen Wertentwicklung von sieben Prozent rund 53.000 Euro werden. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.

Noch interessanter wird das Modell, wenn Eltern das staatliche Startkapital durch eigene regelmäßige Einzahlungen ergänzen. Die Frühstart-Rente kann dadurch nicht nur einen ersten Grundstock für die Altersvorsorge bilden, sondern Eltern und Kinder früh an einen langfristigen Vermögensaufbau über den Kapitalmarkt heranführen.

Vorerst gilt allerdings: Der Gesetzentwurf ist beschlossen, die Frühstart-Rente selbst noch nicht endgültig Gesetz. Erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens steht fest, ob alle derzeit vorgesehenen Regeln tatsächlich genauso umgesetzt werden. Nach dem aktuellen Zeitplan soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und die Förderung für den Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend für 2026 gewährt werden.

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